Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied, dass das StreamOn-Paket der Telekom in seiner alten Form gegen die Netzneutralität und entsprechende Gesetze verstieß und geändert oder ganz abgeschafft werden musste. Schon nach dem Urteil hatte der Mobilfunkanbieter angekündigt, das System grundsätzlich beibehalten zu wollen.
Bei StreamOn werden bei bestimmten Musik- und Videodiensten die Übertragungen nicht dem Datenvolumen angerechnet. Dabei gab es allerdings bei einigen Tarifen eine unrechtmäßige Geschwindigkeitsdrosselung.
Telekom reagiert auf StreamOn-Entscheidung, was sich für Nutzer ändert
Befassen musste sich das Oberverwaltungsgericht NRW mit dem Fall, weil die Bundesnetzagentur der Telekom vorgeworfen hatte, gegen die geltenden Gesetze zu verstoßen.
Zwischenzeitlich stand die Drohung im Raum, StreamOn vom Markt zu nehmen, doch das ist nun kein Thema mehr, wie die Telekom mitteilte. Stattdessen werden die Forderungen der Bundesnetzagentur umgesetzt, der erste Schritt dazu soll in der zweiten Augustwoche getan werden (via Golem).
Die Bandbreitenoptimierung, wie die Telekom die Videodrosselung nennt, soll aufgehoben werden. Der zweite Schritt folgt schon wenige Wochen später, wenn Anfang September StreamOn auch im Roaming-Bereich gelten soll.
»Das Stream-On-Angebot wird auch innerhalb der EU-Länder angeboten und es wird nicht zu Preiserhöhungen für die Stream-On-Optionen kommen«, erklärte die Telekom in der Mitteilung.
Langwieriger Rechtsstreit
Damit könnte der Streit um die Tarifoption nach gut eineinhalb Jahren beendet sein. Bereits im Dezember 2017 hatte die Bundesnetzagentur der Telekom die Auflagen für StreamOn mitgeteilt, nachdem Roaming im Jahresverlauf kostenlos angeboten werden musste.
Regelmäßige Neustarts sollen Lebensdauer von Smartphones verlängern
Im Januar 2018 hatte die Telekom dagegen eine Klage eingereicht. Trotz eines Eilverfahrens benötigten die Kölner Richter fast neun Monate für ihre Entscheidung. Weitere Monate zogen ins Land, bis die Telekom die geforderten Änderungen umgesetzt hatte.
Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW war das Verfahren dabei durch alle möglichen Instanzen gegangen, weshalb die Telekom sich der Entscheidung nun beugen musste.
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