Eigentlich können Privatpersonen nicht gegen die DSGVO beziehungsweise deutsches Datenschutzrecht verstoßen. In Artikel 2 der DSGVO heißt es nämlich, dass diese Verordnung keine Anwendung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten »durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten« finde. Allerdings gibt es eine entscheidende Ausnahme, bei der man trotzdem damit rechnen muss, wegen der Missachtung geltender Datenschutzgesetze ein Bußgeld aufgebrummt zu bekommen.
Denn wie Golem mit Bezug auf einen Artikel der Mitteldeutschen Zeitung berichtet, hat Harald von Bose, der Landesdatenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, mehrere Bußgelder in einer Gesamthöhe von 2.628,50 Euro gegen einen Mann aus Merseburg verhängt. Dieser hatte zwischen Mitte und Ende Juli 2018 mehrere Nachrichten verschickt, die unter anderem Schmähungen und Strafanzeigen gegen diverse Personen des öffentlichen Lebens beinhalteten.
Über offenen Verteiler verschickt
Letztere waren allerdings für die Datenschutzbehörde nicht das Problem. Vielmehr hatte der Mann die E-Mails über einen offenen Verteiler verschickt, über den bis zu 187 personenbezogene E-Mail-Adressen für jede im Verteiler eingetragene Person einsehbar waren, also die Mail an alle Adressen per cc statt bcc verschickt. Dadurch habe der Mann eklatante Verstöße gegen die DSGVO begangen, erklärte von Bose. Auch die Berufung auf die Meinungsfreiheit half in diesem Fall nicht weiter. Gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung konstatierte der Landesdatenschutzbeauftragte:
"Der Grund ist, dass dadurch ja Rechte Dritter berührt werden. Wir waren in dieser Sache sehr akribisch, haben jeden einzelnen Verstoß sehr genau aufgelistet, um das Ganze auch gerichtsfest zu machen, falls das nötig werden sollte."
Von Bose merkte außerdem an, dass der Mann das Bußgeld zwar bezahlt, sich allerdings bereits mit neuen Verstößen hervorgetan habe - fast jeden Tag verschicke er E-Mails an bis zu 1.600 Mail-Adressen. Dass ihn ein erneuter Bußgeldbescheid eines Besseren belehren werde, hält von Bose für fraglich.
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