Schnelle Betriebssystem-Updates, keine störenden Herstelleroberflächen, faire Preise und eine zumeist hohe Verarbeitungsqualität zeichnen Googles in Zusammenarbeit mit verschiedenen Herstellern produzierten Nexus-Geräte aus. Nur ein Kritikpunkt zieht sich durch die gesamte Produktpalette: Der Speicher der Geräte ist nicht durch SD-Karten erweiterbar, da Google konsquent auf einen SD-Slot verzichtet.
Das hat allerdings laut Google einen einfachen Grund: »Speicherkarten verwirren die Nutzer« heißt es von Mathias Duarte bei Google+. Laut Duarte findet zwar jeder Nutzer die Idee der Speichererweiterung per SD-Karte praktisch, letzten Endes verwirren die Karten den Anwender aber nur. Duarte, bei Google für die Android-Entwicklung mitverantwortlich, glaubt, die Suche nach gespeicherten Inhalten würde bei zusätzlich per SD bereitgestelltem Speicher zu unübersichtlich. Außerdem verfügen die Nexus-Geräte über ausreichend Speicherkapazität um keine Speichererweiterung per micro-SD zu benötigen. Dazu kommen laut Duarte die Möglichkeiten der Cloudspeicherung, bevorzugt selbstverständlich bei Googles eigenen Diensten.
Dass der Verzicht auf SD-Slots auch andere Gründe haben kann ist offensichtlich: Google und die Fertigungspartner verdienen an jedem Speicherupgrade vergleichsweise viel Geld. So fallen beim Nexus 10 immerhin 100 Euro Mehrkosten für 16 Gigabyte Speicher (399 Euro zu 499 Euro bei den Versionen mit 16 und 32 Gigabyte) an. Ein bereits auf internen Samsung-Dokumenten verzeichnetes Modell mit 64 Gigabyte dürfte ebenfalls weitere 100 Euro zusätzlich kosten - obwohl der verbaute Speicher nur einen Bruchteil davon kostet.
Einen anderen Grund nennt das Magazin c't in seiner aktuellen Ausgabe: Seit Android 2.3 lässt sich der zusätzlich per SD angebundene Speicher aufgrund einer etwas unglücklichen Ansteuerung nur sehr eingeschränkt nutzen - und als reinen Video- und Musikspeicher sehen offenbar nicht alle Nutzer die SD-Karte. Die Tatsache, dass auf der Speicherkarte so gut wie keine Apps ausgelagert werden können verwirrt den Nutzer allerdings tatsächlich.
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