Vorratsdatenspeicherung - Erste Verfassungsbeschwerde

Lange hat es nicht gedauert: Am Tag der Inkrafttretung der Vorratsdatenspeicherung legte eine Anwaltskanzlei Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein.

Die Vorratsdatenspeicherung wird in Karlsruhe überprüft.(Bildquelle: Stop-VDS.de) Die Vorratsdatenspeicherung wird in Karlsruhe überprüft.(Bildquelle: Stop-VDS.de)

Die Berliner Anwaltskanzlei MMR hat am Freitag Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingelegt. Die beiden Anwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner sehen sich als Berufsgeheimnisträger nicht ausreichend vor der Speichermaßnahme geschützt. Weitere potentiell Betroffene wie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und der Deutsche Medienverband (DMV) haben sich der Klage angeschlossen.

Bereits der erste Versuch eine Vorratsdatenspeicherung einzurichten wurde vom Bundesverfassungsgericht 2010 gekippt. Auch damals wurde das umstrittene Gesetz von einer Großen Koalition auf den Weg gebracht. Die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung ist vor allem bei Experten stark umstritten. Zudem steht die Kritik im Raume, die Datensammelung sei unnütz - Länder mit Vorratsdatenspeicherung wie Frankreich wurden trotzdem Opfer von Terroranschlägen. Kritiker weisen darauf hin, eher die vorhandenen Daten besser auszuwerten statt noch mehr Daten zu sammeln, die mangels Personal nicht ausreichend ausgewertet werden können.

Befürworter halten die Vorratsdatenspeicherung hingegen für ein wichtiges Mittel im Kampf gegen den Terror und das zunehmend auch digital verübte Verbrechen. Das Bundesland Bayern kündigte bereits an, die Daten auch an das Landesamt für Verfassungsschutz weiterzugeben.

Nicht nur Anwälte und Journalisten stimmen für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, auch Politiker wie Tabea Rößner (Die Grünen) und Christian Lindner (FDP) zeigen sich mit dem Gesetz nicht einverstanden.

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