Die Kündigung könnte nun ein Strafverfahren gegen die PostFinance zur Folge haben, so die Schweizer Zeitung DerBund. Ein Untersuchungsrichter in Bern-Mittelland lässt prüfen, »ob im Zusammenhang mit der PostFinance-Medienmitteilung strafbare Handlungen vorliegen«. Die öffentliche Bekanntgabe der PostFinance zur Kündigung des Kontos von Julian Assange könnte als Verletzung des Postgeheimnisses gewertet werden, was ein Strafverfahren zur Folge hätte.
Auch Niklaus Oberholzer, Präsident der Anklagekammer des Kantons St. Gallen teilt diese Ansicht: »Nachdem PostFinance die Auflösung des Geschäftsverhältnisses öffentlich bekanntgegeben hat, liegt es auf der Hand, dass eine allfällige Verletzung des Postgeheimnisses überprüft wird«. Der Nationalrat – ein Parlamentsabgeordneter in der Schweiz - und Bankenspezialist Pirmin Bischof geht davon aus, dass der Vorgang auch politische Folgen geben wird. »Offenbar ist sich PostFinance als eines der größten Finanzinstitute der Schweiz nicht bewusst, welche Verantwortung es gegenüber seinen Kunden trägt«, so Bischof.
Die PostFinance ist laut ihrem Sprecher Marc Andrey allerdings »der Meinung, dass keine Verletzung des Postgeheimnisses vorliegt«. Die Kündigung des Kontos von Julian Assange hatte nicht nur Kritik, sondern auch Protest in Form von DDOS-Angriffen auf die Webseite der PostFinance ausgelöst.
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