Denn der japanische Elektronikkonzern Fujitsu hat bereits im Jahr 2002 ein mobiles Gerät unter dieser Bezeichnung verkauft und sich auch vor sieben Jahren das entsprechenden Warenzeichen sichern lassen.
Das iPad von Fujitsu war aber eher für Angestellte gedacht, die damit Inventarmanagement, Preisvergleiche und dergleichen vornehmen sollten. Trotz des Unterschieds ist der Name aber dennoch geschützt, also muss sich Apple wohl mit Fujitsu einigen oder deren Ansprüche anfechten.
Selbst wenn Apple in den USA damit Erfolg hat, wird die Bezeichnung iPad in vielen anderen Ländern ebenfalls bereits genutzt, was noch zu einer kostspieligen Angelegenheit für den Konzern werden könne. Ähnliche Streitereien gab es bereits um die Bezeichnungen »Netbook« und dürte auch für deren Entsprechungen mit ARM-Prozessor gelten, die weltweit einen Namen verwenden, der in Deutschland dafür nicht genutzt werden darf.
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