Der britische Richter Colin Briss verurteilte Apple am 09.07.2012 zu einer öffentlichen Bekanntgabe, dass Samsung keine Apple-Patente verletzt habe und sprach Samsung von der durch Apple erhobenen Anklage der Patentverletzung frei. Diese Entschuldigung gegenüber dem Mitbewerber sollte Apple sowohl auf der eigenen Homepage als auch in englischen Printmedien veröffentlichen um so zumindest teilweise den Ruf des Mitbewerbers wieder herzustellen.
Ende Oktober dann erschien auf Apples englischer Homepage ein recht eigenwilliger Text, der mit einer Entschuldigung an Samsung nur sehr wenig zu tun hatte (die Übersetzung stammt von der Webseite my iDevice):
Am 9. Juli 2012 hat der High Court of Justice of England and Wales entschieden, dass Samsungs Galaxy Tab 10.1, Tab 8.9 und Tab 7.7 nicht Apples eingetragene Designs verletzen.
Die ausgesprochene Einfachheit des Apple-Designs ist auffällig: Ebene Flächen mit einer Platte aus Glas, ein sehr dünner, schmuckloser Rand und abgerundete Ecken. Das Design sieht aus wie ein Objekt, dass man hochnehmen und halten will. Es handelt sich um ein schlichtes, glattes und einfaches Produkt. Es ist ein cooles Design.
Der Gesamteindruck des Galaxy Tablets ist hingegen folgender: Von der Vorderseite betrachtet gehören die Galaxy Tabs zur Apple-Design-Familie. Samsungs Geräte sind jedoch nur sehr kleine, fast substanzlose Mitglieder jener Familie mit ungewöhnlichen Details auf der Rückseite. Sie haben nicht das gleiche Understatement und extreme Einfachheit, durch das sich das Apple-Design auszeichnet. Sie sind nicht so cool.
Obwohl sich das Urteil auf die gesamte Europäische Union erstreckt, wurde Samsung in Deutschland aufgrund des gleichen Vorwurfs – dem Kopieren des iPad-Designs – schuldig gesprochen. Auch von einer US-Jury wurde Samsung mit mehr als einer Milliarde in Strafzahlungen als schuldig empfunden, Apples Design zu verletzen.
Diesen Text wollten die britischen Richter nun allerdings nicht akzeptieren und fordern eine zügige Nachbesserung von Apple. Zudem soll der Text nicht nur auf einer versteckten Unterseite sondern auf der Startseite der Homepage zu lesen sein und in Zukunft mindestens in einer Schriftgröße von 11 Punkten erscheinen.
Ein Apple-Anwalt hingegen erklärte gegenüber dem Gericht, das Gericht hätte schließlich einen recht großen Spielraum für die Wortwahl der Stellungnahme gelassen. Die Passage, Apple nutze ein »cooles Design« stammt dabei tatsächlich aus dem Munde von Richter Briss.
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