Durchsuchen von E-Mails ohne Gerichtsbeschluss - Auch bei Apple, Google und Yahoo »erlaubt«

E-Mails bei den großen US-Providern können laut Nutzungsbedingungen ohne klar Bestimmungen vom Anbieter durchsucht werden.

US-E-Mail-Provider erlauben sich aus vielen Gründen das Recht, Nutzerdaten zu durchsuchen und weiterzugeben - und der Nutzer stimmt meist unwissend zu. US-E-Mail-Provider erlauben sich aus vielen Gründen das Recht, Nutzerdaten zu durchsuchen und weiterzugeben - und der Nutzer stimmt meist unwissend zu.

Nachdem Microsoft von vielen Seiten für das Durchsuchen von E-Mails ohne Gerichtsbeschluss kritisiert wurde, und dies auch mit den eigenen Nutzungsbedingungen begründete, zeigt sich, dass auch andere US-Provider mit der gleichen Begründung ebenso vorgehen dürften. In den Nutzungsbedingungen von Apple gewährt der Nutzer laut The Guardian dem Unternehmen das Recht, auf seine Inhalte zuzugreifen, diese zu nutzen, aufzubewahren, und an Dritte weiterzugeben.

Dafür reicht es laut den Bedingungen schon aus, »wenn Apple der Meinung ist, dass dies vernünftigerweise erforderlich oder angemessen ist« und Apple vermutet, jemand könnte diese Vereinbarungen verletzen, es technische Probleme gibt, es um »Sicherheit« geht oder auch darum, »die Rechte, das Eigentum oder die Sicherheit von Apple, seinen Nutzern, Dritten oder der Öffentlichkeit“. zu schützen. Erst dann verweist Apple auf den Rahmen, den das Gesetz erfordert oder erlaubt. Der Fall Microsoft zeigt, dass das US-Gesetz hier aber keine Schranken zu setzen scheint.

Google verweist in seinen Nutzungsbedingungen darauf, dass der Nutzer Google den Zugriff auf sein Konto, dessen Inhalte und die Weitergabe von Daten gewährt, wenn rechtliche Gründe dafür sprechen oder »Google sich in gutem Glauben befindet, dass der Zugriff auf diese Informationen, die Beibehaltung oder die Weitergabe notwendig sind«. Auch hier folgt der Verweise auf Gesetze, aber auch auf die Untersuchung von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder auf mögliche Verletzungen »des Eigentums oder der Sicherheit von Google«, soweit das Gesetz dies erlaubt. Bis auf die unterschiedlichen Formulierungen entspricht dies fast 1:1 den Bestimmungen von Apple.

Auch Yahoo erlaubt sich den Zugriff mit exakt den gleichen Begründungen, verweist auf »pflichtgemäßes Ermessen« und den gesetzlich erlaubten Rahmen, nennt aber auch hier technische Probleme, die eigenen Rechte und die Sicherheit von Yahoo als Grund für einen möglichen Zugriff. Microsoft scheint also nur das erste große US-Unternehmen zu sein, dass sozusagen mit den Fingern in der Keksdose erwischt wurde. Laut dem Artikel in The Guardian wären viele Nutzer überrascht, was für Rechte sie den Diensteanbietern mit einem Klick auf »Akzeptieren« einräumen, wenn sie einmal die Nutzungsbedingungen lesen würden.

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