Ab dem 1. August 2013 tritt das Leistungsschutzrecht in Kraft, das den Streit zwischen Verlagen und Google über die Nutzung von kurzen Inhalten für den Google News-Dienst zu Gunsten der Verlage entscheiden soll. Die Verlage, die eigentlich von der Verlinkung bei Google News durch Besucher profitieren, wollten auf diese Art und Weise eine Bezahlung für die kurzen Ausschnitte ihrer Angebote erreichen.
Nun hat Google allen Webseiten in Deutschland, die bislang bei Google News gelistet werden, eine E-Mail zukommen lassen. Darin steht, dass die Anbieter bis zum 1. August 2013 entscheiden müssen, ob Inhalte ihrer Webseiten bei Google News erscheinen sollen. Wird diese Frage in den Einstellungen im Partner-Dashboard mit Ja beantwortet, gibt der entsprechende Partner Google damit auch gleichzeitig die Erlaubnis, die Inhalte für Google News kostenlos zu nutzen. Wird nicht zugestimmt, wird die entsprechende Webseite aus dem Index von Google News zum 1. August entfernt.
Durch dieses Verfahren stehen die Verlage nun trotz Leistungsschutzrecht wohl keinen Deut besser dar als zuvor, denn schon jetzt konnten die Verlage ihre Inhalte von Google News entfernen lassen, wie Google auch in einem Blogbeitrag zum »neuen Bestätigungssystem« schreibt. In allen anderen Ländern wird dieses System gar nicht benötigt, da die Verlage dort aktiv handeln, wenn sie nicht aufgenommen werden.
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