Die Filesharing-Webseite The Pirate Bay wird in einigen Ländern von den Providern per Websperre blockiert. Sperren dieser Art lassen sich durch Eingaben der IP oder aber über einen Proxy sehr simpel umgehen. Einige Entwickler haben für solche Zwecke auch spezielle Apps geschrieben. Gegen einige solche Apps geht Google nun laut einer Meldung von Torrentfreak vor und entfernt diese aus Google Play. Die betroffenen Entwickler wurden angeschrieben und da Google als Grund nicht wie üblich Beschwerden von Rechteinhabern zitiert, sondern die eigenen Bestimmungen zu urheberrechtlich geschützten Inhalten, scheint es sich um eine von Google selbst veranlasste Aktion zu handeln. Die Entwickler werden außerdem darauf hingewiesen, dass sie bei weiteren Verstößen mit allen Apps aus dem Play Store herausgeworfen werden könnten.
Eine der betroffenen Apps mit dem Namen »The Pirate Bay Proxy« hat beispielsweise rund 900.000 Downloads und 45.000 aktive Nutzer pro Tag. Die App wurde laut dem Entwickler geschrieben, um ganz allgemein Internetsperren per Proxy zu umgehen. Die Entfernung von Google Play sei daher etwas ironisch, da es sich um ein Anti-Zensur-Tool handelt. Google scheint dabei allerdings mit zweierlei Maß zu messen, denn wie Daily Tech meldet, werden nur solche Apps entfernt, die beispielsweise im Titel auf The Pirate Bay oder Torrents hinweisen, aber nicht solche, die die exakt gleiche Proxy-Funktion unter harmloseren Titeln anbieten. Damit handle Google rein willkürlich.
Entwickler würden für eine Art »Sprach-Verbrechen« bestraft, weil sie die Worte »The Pirate Bay« verwenden. Dabei verstoße eine Proxy-App nicht gegen das von Google zitierte Urheberrecht, ebenso wenig wie der Chrome-Browser von Google, der ebenfalls für einen Besuch auf Pirate Bay verwendet werden könne. Auf einen Einspruch des Entwicklers von The Pirate Bay Proxy hat Google ebenfalls schon reagiert: »Wir haben ihre Beschwerde geprüft und werden ihre App nicht wieder einstellen. Diese Entscheidung ist endgültig und wir werden auf keine weiteren E-Mails antworten, die diese Entfernung betreffen«.
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