Hassbotschaften auf Facebook - Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Nordeuropa-Chef

Die Diskussion um die Hassbotschaften auf Facebook könnte auch Folgen für den für Nordeuropa zuständigen Manager Martin Ott haben, der seinen Sitz in Hamburg hat und nun ebenfalls anzeigt wurde.

Facebook sieht sich einer neuen Anzeige gegenüber, die dieses Mal den Nordeuropa-Chef des Netzwerks betrifft. Facebook sieht sich einer neuen Anzeige gegenüber, die dieses Mal den Nordeuropa-Chef des Netzwerks betrifft.

Nach einer weiteren Anzeige gegen den Nordeuropa-Chef von Facebook ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg nun, wie lange beanstandete Beiträge online standen und wer dafür verantwortlich ist. Auch die neue Anzeige stammt von Chan-jo Jun, einem Anwalt aus Würzburg, der schon drei weitere Manager und die deutsche Facebook GmbH des sozialen Netzwerks angezeigt hatte. Der internationale Finanzvorstand von Facebook in Dublin und zwei weitere Manager würden über die GmbH Werbeeinnahmen generieren, ohne die Facebook nicht arbeiten kann. Laut Jun fördere die GmbH »die Verbreitung von volksverhetzenden, strafbaren Inhalten durch Handlungen in Deutschland ausgehend vom deutschen Unternehmenssitz in Hamburg«.

Dort hat auch der nun angezeigte Martin Ott, der Managing Director Northern, Central and Eastern Europe, seinen Sitz. Wie der Spiegel meldet, prüfte das Landeskriminalamt nun nach Aufforderung der Staatsanwaltschaft die Vorwürfe. Facebook selbst hat ebenfalls eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgegeben, wollte sich aber nicht zum Stand von eventuell stattfindenden Ermittlungen äußern. »Aber wir können sagen, dass die Anschuldigungen einer Grundlage entbehren und kein Verstoß gegen deutsches Recht von Facebook oder den Mitarbeitern vorliegt«, so eine Facebook-Sprecherin.

Jun hat laut eigener Aussage 200 Beiträge an Facebook gemeldet, die rassistische und gewaltverherrlichende Inhalte hatten, die aber mit Hinweis auf »die Gemeinschaftsstandards« nicht entfernt worden. Das hält der Anwalt für rechtswidrig, da in Deutschland Anbieter von Diensten auch für Nutzerbeiträge haften, wenn sie auf darin begangene Rechtsverstöße hingewiesen werden, die Beiträge aber trotzdem nicht entfernen. Da die beanstandeten Kommentare zwar geprüft, aber nicht enfernt wurden, habe Facebook diese genehmigt und verbreitet.

Quelle: Spiegel

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