Lindsay Lohan darf Rockstar und Take-Two Interactive verklagen. Dem hat nun eine Richterin zugestimmt. Schon 2014 wollte Lohan gerichtlich gegen die Darstellung der Lacey Jonas in GTA 5 vorgehen. Die fiktive Dame solle Lohan in mehreren Belangen nachempfunden sein, natürlich ohne deren Einverständnis.
Wenn in den USA Stars und Sternchen, Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit sowie die Chance auf schnelles Geld aufeinanderprallen, geht's vor Gericht. Das wissen auch Spieleentwickler nur allzu gut. Dass Stars und Sternchen Entwickler verklagen, ist also kein neues Phänomen. In den letzten Jahren gab's immer wieder entsprechende Schlagzeilen. Und einige Kläger hatten sogar Erfolg und konnten sich gegen Publisher und Entwickler durchsetzen, wie die folgenden Beispiele zeigen.
Nochmal GTA 5
Karen Gravano, die wohl nur den Zuschauern des US-Senders VH1 für ihre Teilnahme in der Reality Show »Mob Wives« bekannt sein dürfte, will aktuell von Take-Two und Rockstar 40 Millionen Dollar haben, weil man sie wie auch Lohan in GTA 5 unerlaubt eingebaut habe. Sie will Antonia Bottino sein, die Tochter von Gambetti-Banden-Boss Sammy Bottino. Spannend daran: Gravano ist die Tochter des bekannten Cosa-Nostra-Mitglieds Sammy Gravano. Wie es aktuell um den Fall steht, ist nicht bekannt.
250 Millionen Dollar
Warum kleckern, wenn man klotzen kann? Das dachte sich auch Sänger Michael »Shagg« Washington (Cypress Hill), als er Rockstar 2010 auf 250 Millionen Dollar verklagen wollte. Washington hatte sich in Carl Johnson (CJ) aus GTA: San Andreas wiedererkannt. Nicht ganz abwegig, immerhin hatte Rockstar Washington im Vorfeld über sein Großwerden in Los Angeles befragt und angeblich versprochen, man würde sich bei ihm melden, wenn man mehr als seine Informationen für das Spiel nutzen würde. Das war jedoch nicht geschehen. Washington klagte auf Betrug und Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Die Klage wurde abgewiesen.
Wir singen keine fremden Lieder
Stein des Anstoßes war, dass Spieler in Band Hero die No-Doubt-Avatare auch nutzen konnten, um Lieder anderer Bands auf der virtuellen Bühne zu performen. Das passten Gwen Stefani und Kollegen nicht in den Kram, man ging gerichtlich gegen Activision vor. Der Fall wurde nach drei Jahren mit einer Einigung zugunsten No Doubts geschlossen.
Alles echt, nur der Name nicht
Der College-Footballspieler Ryan Hart (Rutgers College, aktiv von 2002 bis 2005) und einige seiner Kollegen gingen 2013 gemeinsam gegen Electronic Arts vor. EA hätte angeblich Hart und andere Spieler ohne Zustimmung für die Spiele der NCAA Football-Serie genutzt. Die virtuellen Spieler seien den Klägern im Detail nachempfunden, lediglich die echten Namen hätte EA nicht genutzt. Das Gericht gab Ryan Hart und seinen Mitklägern recht.
Oh la la
Deee-Lite hatte einen ziemlich großen Hit, nämlich »Groove is in the Heart« (1990). Nicht allein, weil das Stück echt cool war (und noch ist), sondern auch, weil das auf 70er getrimmte Video dazu extrem gute Laune verbreitete. Die Sängerin von Deee-Lite verklagte Sega später, weil eine Figur im 1999 erschienen Spiel Space Channel 5 ihr für ihren Geschmack zu ähnlich sah und sogar ständig »ihren« Ausruf »Oh la la« nutzte. Das zuständige Gericht lehnte die Klage ab.
Klingt zu sehr nach Original
Der Fall ist in der Tat mild bizarr. 2008 verklagte die 80er-Band The Romantics Activision, weil das Cover des Songs »What I Like About You« in Guitar Hero Encore: Rocks The 80's (2007) so nah am Original sei, dass es von der Band selbst stammen könne und deswegen als Plagiat angesehen werden müsse. Activision besaß allerdings die Lizenz für die Coverversion des Songs, die Klage wurde abgewiesen.
Mörder haben keine Rechte
Okay, General Manuel Antonio Noriega Moreno ist kein Star, sondern der ehemalige Diktator Panamas und nebenbei seit 1992 Strafgefanger (zuerst in den USA, dann in Frankreich, aktuell in Panama), aber verklagen wollte er Activision im Juli 2014 trotzdem. Wegen seines - seiner Meinung nach - unrühmlichen und geschäftsschädigenden Auftritts als Bösewicht gleichen Namens in Call of Duty: Black Ops 2. Im Oktober 2014 bereits entschied das zuständige Gericht, dass Activisions Recht auf Rede- und Meinungsfreiheit über den Persönlichkeitsrechten eines verurteilten Mörders stehe.
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