Kein LAN-Modus
Das neue Battlenet hat den alten Netzwerk-Modus endgültig verdrängt, Starcraft 2 unterstützt keine Netzwerk-Partien. Ende Juni tauchten zwar Gerüchte auf, dass es für das Starcraft- Mekka Südkorea eine spezielle Profiversion mit LAN-Komponente gäbe, doch das entpuppte sich als Übersetzungsfehler – gemeint war ein lokaler Battlenet-Server. Blizzard begründet das (heftig kritisierte) Streichen der Netzwerk-Option mit einem geschniegelten »wir wollen alle unsere Spieler in eine große Online-Community einbinden.«
Ab 18? Ab 12?
Ach, das Lizenzrecht und seine putzigen Formulierungen. Manchmal wird es sogar richtig skurril, in den Nutzungsbedingungen des Battlenet heißt es nämlich:
»Sie sind nur zum Anlegen eines Accounts berechtigt, wenn Sie eine ›natürliche Person‹ und in Ihrem Wohnsitzland volljährig sind. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften und sonstige juristische Einheiten oder Geschäftsunternehmen dürfen keinen Account anlegen.«
Im Klartext: Starcraft 2 hat von der deutschen USK zwar eine Altersfreigabe ab 12 Jahren bekommen, dennoch müssen Minderjährige ihren Battlenet-Account (den sie ja zum Spielen benötigen, siehe Kasten »Online-Zwang«) von einem volljährigen Elternteil anlegen lassen. Gemein: Firmen, Haustiere und Roboter dürfen gar nicht spielen, weil sie keine »natürlichen Personen« sind.
Realnamen in den Foren
Schon vor dem Start von Starcraft 2 versah Blizzard die Beiträge in den Battlenet-Foren mit den Realnamen der Verfasser, also Vor- und Nachname (sogenanntes Real-ID-System). Der Spiel-Charaktername kann optional angezeigt werden. Grund für das Anzeigen der echten Namen: In letzter Zeit traten vermehrt Störenfriede und »Flamer« auf, die unter dem Deckmantel der Anonymität herumpöbelten. Mit dem Start von Starcraft 2 sollten die Realnamen sogar Pflichtwerden. Doch nach massiven Fan-Beschwerden ruderte Blizzard zurück: Die Anzeige der echten Namen bleibt optional.
Battlenet International
Das Battlenet läuft auf vier »Haupt-Servern« für Europa, Asien sowie die USA (West und Ost). Bisher konnte man sich auf den Server seiner Wahl einloggen, also etwa mit ausgewanderten Freunden in Yeehaw Junction, Florida, spielen. Zwischenzeitlich trennte Blizzard die Server allerdings voneinander, sodass jede Region auf ihrem bleiben musste. Nach Protesten haben die Kalifornier Nachbesserung gelobt undwollen die Server einigeMonate nach dem Release von Starcraft 2 wieder verbinden. Allerdings müssen Sie auf »fremden« Servern mit erhöhten Lags rechnen. Übrigens: Yeehaw Junction in Florida gibt es wirklich!
Persönlichkeitsrechte aufgehoben
Blizzard sichert sich die Rechte an allen Inhalten, die Sie auf das Battlenet hochladen: Mit dem Editor gebaute Karten, Charakterporträts, ja sogar Chatnachrichten – auch private! Zitate aus den Nutzungsbedingungen:
Als »Nutzerinhalt« gelten alle Mitteilungen, Bilder, Geräusche und sonstige Materialien und Informationen, die Sie über einen Spiel-Client oder den Service hochladen oder übertragen, [...] einschließlich [...] aller Chatnachrichten.
Hiermit gewähren Sie Blizzard eine unbefristete, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose, nicht exklusive Lizenz, einschließlich des Rechts zur Vergabe von Unterlizenzen an Dritte, sowie das Recht, derartige Nutzerinhalte, auch in abgeänderter Form, sowie daraus abgeleitete Arbeiten zu vervielfältigen, [...] herzustellen, in Verkehr zu bringen, zu veröffentlichen, zu vertreiben, zu verkaufen, zu lizenzieren, dafür Unterlizenzen zu vergeben, zu übertragen, zu vermieten, zu verleasen, zu übermitteln, öffentlich zu zeigen oder aufzuführen, elektronischen Zugriff zu gewähren, zu senden, der Öffentlichkeit mittels Telekommunikation mitzuteilen, auszustellen, auszuführen oder sie in einen Computerspeicher einzugeben [...]
Soweit die anwendbaren Gesetze dies zulassen, verzichten Sie hiermit auf alle Persönlichkeitsrechte, die Sie ggf. in Bezug auf Nutzerinhalte haben.
Im Klartext heißt das, dass Blizzard Chatnachrichten, Bilder, Karten sowie alle weiteren Inhalte speichern und weiterverwerten kann.Wenn Sie zum Beispiel ein Foto von Ihrem Hund als Profilbild hochladen, können Sie es theoretisch auf einer Hundefutterpackung in Yeehaw Junction, Florida, wiederfinden, weil Blizzard das Bild an den dortigen Hundefutterpackungshersteller unterlizenziert hat. Diese Abtretung von Persönlichkeitsrechten ist zwar gängige Praxis bei fast allen Online-Angeboten, zum Beispiel beim Internet-Dienst von Electronic Arts oder bei Facebook. Dennoch haben wir den Rechtsanwalt Stephan Mathé gefragt, ob Blizzards Vorgehen in Deutschland rechtswidrig ist. Seine Antwort:
Wenn Nachrichten persönliche Informationen beinhalten, kann Blizzard nicht einfach nach Belieben darüber verfügen. Das deutsche Recht lässt derartige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte nicht zu. Darüber hinaus sind hier auch die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. Denn Blizzard darf grundsätzlich nur erforderliche Daten speichern und muss dem Spieler bei Bedarf Auskunft über die gespeicherten Daten geben.
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