Wer Tickets beim Fernbusanbieter Flixbus per Paypal oder Sofortüberweisung bezahlen möchte, musste bislang eine obligatorische Zusatzgebühr entrichten. Die ist allerdings ab sofort Geschichte, denn das Landgericht München I hat die Gebühr jetzt im Rahmen eines Grundsatzurteils für unzulässig erklärt (Az.: 17 HK O 7439/18).
Zuvor hatte die deutsche Wettbewerbszentrale Klage eingereicht, weil Flixbus mit den Zusatzgebühren gegen eine Neuregelung in §270a BGB verstoße, die die Erhebung von zusätzlichen Entgelten bei den gebräuchlichsten Zahlungsmethoden untersagt. In einer entsprechenden Mitteilung erklärte die Wettbewerbszentrale, man habe die Klage nach dem Eingang entsprechender Verbraucherbeschwerden erhoben.
Urteil klärt gesetzliche Regelung für Paypal
Interessant ist das Urteil insofern, weil zwar die Bezahlmethode der Sofortüberweisung im Rahmen des SEPA-Verfahrungs bislang eindeutig unter die gesetzliche Regelung zum Verbot von Zusatzgebühren fiel. In Bezug auf Paypal herrschte wegen einiger unklarer Formulierungen im Gesetzestext allerdings noch Uneinigkeit - die das Urteil des LG München I jetzt vorerst ausgeräumt hat.
In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass sowohl die Zahlungsmethode der Sofortüberweisung als auch Paypal eindeutig von §270a BGB eingeschlossen seien. Außerdem handele es sich bei der Vorschrift um eine »Marktverhaltensregel, die mit den Mitteln des UWG [Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Anm. d. Red.] im Wege der privaten Rechtsdurchsetzung geltend gemacht werden« könne. Verbraucher dürften es künftig also leichter haben, branchenübergreifend gegen Gebühren bei der Nutzung von Paypal vorzugehen.
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