Wie weit dürfen Strafverfolgungsbehörden die Privatsphäre der Bürger beschneiden, um für deren Sicherheit zu sorgen? Diese Frage beschäftigt derzeit die deutsche Öffentlichkeit - die Diskussion um den sogenannten »Staatstrojaner« ist erneut entflammt, nachdem mehrere Medien (unter anderem die Süddeutsche, der NDR und der WDR) übereinstimmend berichten, dass das BKA Messenger wie Whatsapp mit Hilfe des sogenannten Staats-Trojaners für Smartphones und Tablets überwachen lasse.
Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung kommt der »Staatstrojaner« derzeit bereits in laufenden Ermittlungsverfahren zum Einsatz. Er dient als Software zur Ausnutzung spezifischer Sicherheitslücken auf Computern und Smartphones.
Die Ermittler sprechen von Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) statt vom »Staatstrojaner« und rechtfertigen dein Einsatz mit der zunehmenden Kommunikation von Kriminellen über die Messenger-Dienste.
»Staatstrojaner« gegen »Überwachungslücken»
Weil diese Kommunikation in der Regel mittlerweile komplett verschlüsselt ist, warnen die Ermittler vor einer Überwachungslücke und setzen auf die Quellen-TKÜ, bei der die übermittelten Daten bereits vor der Verschlüsselung im Smartphone- oder Tablet-Betriebssystem abgefangen werden, etwa durch Protokollieren der Tastaturangaben.
Die Behörden machen sich dabei Sicherheitslücken in den jeweiligen Apps zunutze, um die Quellen-TKÜ zu ermöglichen. IT-Experten kritisieren dieses Vorgehen: Sie sehen die Behörden in der Pflicht, auf diese Sicherheitslücken, die alle Smartphones betreffen, aufmerksam zu machen, damit diese geschlossen werden können.
Bürgerrechtler kritisieren zudem die Aushöhlung der Privatsphäre: Die Bürgerrechtsorganisation »Gesellschaft für Freiheitsrechte« will laut der Süddeutschen Zeitung per Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung des Staatstrojaners vorgehen.
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