Bisher lehnt der Koalitionspartner FDP mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine schnelle Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ab, da das Thema EU-weit geregelt werden soll.
Die Union sieht jedoch dringenden Handlungsbedarf und will das im März 2010 durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärte Gesetz durch eine neue Regelung ersetzen. Nachdem sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nicht mit der FDP einigen konnte, soll nun eine öffentliche Kampagne für Druck auf den Koalitionspartner sorgen.
Das Bundeskriminalamt soll laut heisedurch »spektakuläre Fälle« belegen, dass das Fehlen der Vorratsdatenspeicherung zu Lücken in der Strafverfolgung führt. Zumindest Thomas de Maizière ist überzeugt, dass auf diese Weise das neue Gesetz zu Stande kommen wird.
Update 03.10.2010
Die FDP schlägt laut Informationen der Osnabrücker Zeitung den entgegengesetzten Kurs in Sachen Vorratsdatenspeicherung ein. Statt wie der Koalitionspartner CDU/CSU ein neues Gesetz einzubringen und die Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung zu erweitern, will die FDP diese Möglichkeiten komplett abschaffen.
Als Ersatz soll das »QuickFreeze«-Verfahren dienen, bei Daten nur kurzfristig und unter festgelegten Bedingungen gespeichert werden. Für den Zugriff auf diese Daten ist dann ein richterlicher Beschluss notwendig.
Die heimliche Online-Durchsuchung, die laut CDU/CSU ausgeweitet werden soll, verstößt nach Ansicht der FDP gegen die Menschenwürde. Bessere personelle und sachliche Ausstattung der Behörden und eine Ausweitung der Ermittlungen sind laut FDP der bessere Weg.
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