Nach Ansicht der Juristin ist es notwendig, dass alle Bürger »Zugang zum Netz« haben, da es »bestimmte Prozesse, die faktisch nur noch über das Netz laufen«, gäbe. Einen Anspruch auf kommunikative Grundversorgung gäbe es in der Verfassung ohnehin schon.
Die dort festgeschriebenen Grundrechte der »analogen Welt« müssten durch entsprechende Rechte für das Internet ergänzt werden. Das Recht auf einen Internet-Zugang sieht die zukünftige Richterin laut Heise im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Sicherung des Existenzminimums.
Das Grundgesetz schreibe auch vor, die guten Seiten des Internets ebenso zu schützen wie die Grundrechte anderer im Netz, beispielsweise bei Gewalt, Diskriminierung oder Entwürdigung. Wie überall ende auch im Internet die Meinungsfreiheit da, wo andere Grundrechte verletzt würden. Das Netz sei ein »großartiger Raum des Wissens«, in dem allerdings die Einhaltung von Regeln wie der Netiquette wichtig sei.
Die Juristin, die von den Grünen vorgeschlagen wurde, wird ihren Posten am Bundesverfassungsgericht ab Januar 2011 antreten. Ein Grundrecht auf Internet-Zugang mit 1 Mbit/s wurde übrigens weltweit erstmals in Finnland im Juli 2010 gesetzlich festgeschrieben.
Update 18.11.2010
Zwischen den Ansichten einer zukünftigen Richterin am Bundesverfassungsgericht über das Internet und dem Umgang von Politikern mit dem weltweiten Netz gibt es offensichtlich große Unterschiede.Wie die Neue Osnabrücker Zeitung schreibt, fordert der Innenminister von Niedersachsen, Uwe Schünemann (CDU), beispielsweise ein »Handy- und Computerverbot« für »islamistische Gefährder«, neue Befugnisse für die Länderpolizei wie » wie Online-Durchsuchungen von Computern oder präventive Überwachungen von Telefonaten und E-Mails«.
Der Hamburger Innensenator Heino Vahldieck (CDU) fordert erneut die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Alle Maßnahmen sollen in einen »Nationalen Aktionsplan zur Inneren Sicherheit« integriert werden, dessen Ziel die Terrorbekämpfung sein soll.
Viele der Maßnahmen dürften aber vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof so nicht akzeptiert werden. Beispiele dazu nennt der AK Vorratsdatenspeicherung.
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