AMD-Prozessoren - »x86-Lizenz ginge bei Übernahme nicht verloren« (Update)

Laut AMD-Finanzchef Devinder Kumar würde sich eine Übernahme von AMD nicht auf die x86-Lizenz auswirken, die Intel erteilt hat.

AMD geht davon aus, dass eine Übernahme die x86-Lizenz nicht gefährdet. AMD geht davon aus, dass eine Übernahme die x86-Lizenz nicht gefährdet.

Update: Laut Drew Pairie, Director of Corporate Communications bei AMD, ist die Vereinbarung zwischen Intel und AMD eindeutig, was die Folgen einer Übernahme beziehungsweise eine Änderung der Kontrolle eines der beiden Unternehmen betrifft. »Wenn es einen Wechsel der Kontrolle über eines der Unternehmen gibt, ist die Vereinbarung beendet. Das bedeutet nicht, dass es keine neue Vereinbarung geben könnte, aber bei einem Wechsel der Kontrolle ist die Vereinbarung beendet.«

Da dies bei einer inzwischen stark diskutierten möglichen Übernahme von AMD durch Dritte der Fall wäre, würde AMD zwar zunächst wohl doch die x86-Lizenz verlieren, Intel allerdings auch alle Lizenzen von AMD, die beispielsweise die inzwischen aus CPUs nicht mehr wegzudenkenden 64-Bit-Erweiterungen betreffen. Eine neue Vereinbarung dürfte daher wohl recht schnell getroffen werden, wenn auch zu vielleicht anderen Bedingungen, wenn hinter AMD dann ein finanziell starker Käufer wie vielleicht Samsung stehen würde.

Quelle: Kitguru

Originalmeldung: In letzter Zeit kamen wieder Gerüchte auf, laut denen beispielsweise Samsung an einer Übernahme von AMD interessiert sein könnte. Doch in diesem Zusammenhang wird immer wieder behauptet, dass AMD bei einer Übernahme durch ein anderes Unternehmen die von Intel erteilte x86-Lizenz verlieren würde, damit keine solchen Prozessoren mehr herstellen dürfte und deswegen als Übernahmekandidat eigentlich uninteressant sei. Laut dem AMD-Finanzchef Devinder Kumar handelt es sich bei dieser Lizenz aber um eine ständig erweiterte und gegenseitige Lizenz.

»Es ist eine Kreuzlizenzierung, sie nutzen unsere Technik ständig, insbesondere im x86-Bereich, in den AMD viel Neues eingebracht hat“, so Kumar. Es gäbe viele Dinge, die AMD erfunden oder zuerst veröffentlicht habe und die von der Konkurrenz genutzt würden. »Das ist nicht nur eine Sache oder drei, wie der Markt fälschlicherweise annimmt und davon ausgeht, dass nur AMD die Technik der Konkurrenz verwendet, es ist im Gegenteil andersrum und eine gegenseitige Lizenzierung.«

Sicher ist aber auch, dass es Einschränkungen dieser Lizenz gibt und beide Unternehmen wohl keine Produkte für die Infrastruktur des Konkurrenten herstellen dürfen. Außerdem sollen die Unternehmen für die Gültigkeit der Lizenz weder den Besitzer wechseln noch ein Joint-Venture eingehen dürften, dass die Kontrolle Dritten überlässt. Dieser Punkt soll auch größere Investoren oder Übernahme-Interessenten abgeschreckt haben. Doch laut Kumar würde die Lizenz auch bei einer Übernahme nicht verloren gehen. »Gibt es irgendwelche Einschränkungen aus der Sicht eines Zusammenschlusses, einer Übernahme oder eines Joint-Venture? Die Antwort ist nein, es gibt keine Einschränkungen was die Kreuzlizenzierung betrifft«, so Kumar. Das Thema Übernahme dürfte also weiterhin interessant bleiben.

Quelle: Kitguru

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