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| Samstag, 13.03.2010 Specials - Interviews Die Diskussion geht weiter![]() Hierauf erklärte Rainer Riedl, stellvertretender Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, im Interview, dass es denkbar wäre, in diesen Fällen technisch ähnlich vorzugehen, wie bereits bei der Verfolgung von Kinderpornografie im Internet. Dieser Vergleich bezieht sich dabei ausdrücklich auf die technische Vorgehensweise. Beide Tatbestände sollen nicht miteinander verglichen oder gar auf eine Stufe gestellt werden. Darüber hinaus wird laut Riedl im bayerischen Innenministerium derzeit eine Liste mit Spielen erstellt, die aus Sicht des Ministeriums unter die Kategorie »menschenverachtende Killerspiele« fallen und bei einer Neufassung des §131 StGB verboten wären. Details zu der Liste sind noch nicht bekannt.
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