Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stört sich an 15 Klauseln der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Pokémon Go. Deshalb mahnt er den Entwickler Niantic jetzt ab.
Laut dem vzbz verstoßen die personenbezogenen Daten, die die Spieler von Pokémon Go zum Spielen preisgeben müssen, gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards.
Der Bundesverband kritisiert vor allem, dass es praktisch unmöglich ist Pokémon Go anonym zu spielen. Nicht nur benötigt man ein Konto bei Google oder dem Pokémon Trainer Club, um sich überhaupt einloggen zu können, auch die Standortdaten ruft Pokémon Go ab.
Ultimatum für Niantic
Weitere Kritikpunkte sind, dass Niantic den bereits abgeschlossenen Vertrag jederzeit ändern kann, oder auch Dienste komplett ohne Rückerstattung entfernen kann. Ebenso sieht der Bundesverband ein Problem darin, dass der Pokémon-Go-Entwickler personenbezogene Daten an private Dritte weitergeben kann.
Bis zum 9. August 2016 muss Niantic jetzt eine Unterlassungserklärung abgeben. Tun sie das nicht, wird der vzbv versuchen den Entwickler zu verklagen.
Diese Tipps helfen dabei, das beste Pokémon zu finden
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.