Wegen des unerlaubten Herunterladens von Spielen, Musik und Filmen hat das Amtsgericht Meschede einem 35-jährigen Familienvater eine Geldbuße von 2.300 Euro auferlegt. Wie die Nachrichtenagentur dpa am Dienstag berichtete, stellte das Gericht gleichzeitig das Verfahren wegen Verletzung des Urheberrechts ein. Bei dem Mann waren bei einer Wohnungsdurchsuchung 86 illegal kopierte Spiele, Musiktitel und Filme auf DVD gefunden worden.
Die relative geringe Geldstrafe begründete der Richter mit dem Verweis auf noch ausstehende Forderungen der Rechteinhaber in Höhe von »ein paar tausend Euro«. Zudem gebe es beim Thema »Raubkopie« ein nicht besonders großes Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung. »Wenn man wahllos eine Durchsuchung machen würde, würde man vermutlich bei jedem Zweiten eine gebrannte CD finden«, sagte der Richter. Der Angeklagte war der Polizei aufgefallen, weil er auf seiner eigenen Internetseite ein geschütztes Software-Programm angeboten hatte.
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