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| Montag, 15.03.2010 Specials - Reports Dittmayer vs. Frontal21 Ein Kuriosum. Im November 2004 flimmerte der erste Bericht von Frontal21 über Gewalt in Computerspielen (»Videogemetzel im Kinderzimmer«) über deutsche Bildschirme.
![]() Es folgte vor allem ein Video von Matthias Dittmayer über all die kleinen Ungenauigkeiten und Recherchefehler in den oben genannten Sendungen. Ein Video, das innerhalb kürzester Zeit über YouTube so weite Verbreitung fand, dass sich Dr. Claus Richter, Redaktionsleiter von Frontal21, nun genötigt sah, dazu Stellung zu nehmen und eine inzwischen drei Jahre alte Sendung zu verteidigen. Insgesamt hält Herr Dr. Richter die Vorwürfe gegen Frontal21 »für gänzlich unbelegt, nicht stichhaltig oder irreführend.« Er begründet das so: Zielen trainieren Punkt 1: Wie kann man mit einem Videospiel das Zielen trainieren? "Genau das ist die Grundlage beim Training der US-Armee mit Egoshootern. Im derzeit renommiertesten Sachbuch zum Thema „Der virtuelle Krieg“ des CT-Redakteurs Hartmut Gieselmann (Hannover 2002) heißt es: …" Es folgen diverse Zitate, die besagen, dass das »Militär … Videospiele als Vorabtraining« nutze, »Computerspiele zur Ausbildung ein[setze]« und so weiter. Keine einzige konkrete Aussage, was genau mit diesen Simulationen trainiert werden soll. Taktisches Vorgehen vielleicht? Da Soldaten über weit mehr Kompetenzen verfügen müssen als nur über Zielgenauigkeit mit ihrer Waffe, und da Maus und Tastatur ebenso wie Gamepads völlig ungeeignet sind, den Umgang mit realen Waffen nachzubilden – was ausnahmslos jedem, der schon einmal selbst Egoshooter gespielt hat, klar sein dürfte –, bleibt die Kritik an Theo Kolls drei Jahre alter Aussage bestehen: Der Junge, der in seine Schule marschierte und unter Lehrern und Schülern ein Massaker anrichtete, kann nicht mit einem Computerspiel das Zielen trainiert haben. (siehe Schießtraining am PC) Den Umgang mit Waffen erlernte Steinhäuser in einem Schützenverein. Das ist seit Jahren bekannt. Doom 3 Punkt 2: Doom 3 … darf nur an Volljährige verkauft werden "Der Vorwurf trifft die Berichterstattung nicht, da der Beitrag auf etwas anderes zielte: "Doom 3" hätte wie das Vorgängerspiel indiziert werden müssen." ![]() Recht geben muss ich Herrn Dr. Richter allerdings im Hinblick auf die inkonsequente Kennzeichnung von Spielereihen. Das beste Beispiel, Grand Theft Auto, hat er dabei sogar noch unterschlagen. Trotz annähernd gleichen Gewaltgrades der deutschen Versionen schwankte die Einstufung der Serienfolgen seit GTA3 zwischen der Freigabe ab 16 Jahren und keiner Kennzeichnung. Diese Kennzeichnungspraxis wird von Richter jedoch nicht kritisiert. Er fordert nur, dass Spiele, deren Vorgänger indiziert waren, wegen Inhaltsgleichheit ebenfalls indiziert werden. Verwandte Themen 24.06.09 05.08.08 09.06.08 09.06.08 20.11.07 03.09.07 30.08.07 22.08.07 Google-Anzeigen
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