Battlefield 4 - Sammelklage abgewiesen, Richterin gibt nichts auf »EAs vage Aussagen«

Die Sammelklage gegen den Publisher EA im Fall des Battlefield-4-Release wurde fallen gelassen. Die Richterin konnte der Argumentation der Kläger nicht folgen und erklärte, dass die vagen Aussagen des Publishers nicht für bare Münze genommen werden dürfen.

Nach dem Herbst-Update läuft Battlefield 4 deutlich runder, die verbuggte und unfertige Version zum Release richtete aber genug Schaden an und kostete Aktionären Geld. Deren Klage wurde aber abgewiesen, da sie sich auf vagen Aussagen der EA-Führung stütze, die strafrechtlich nicht relevant seien. Nach dem Herbst-Update läuft Battlefield 4 deutlich runder, die verbuggte und unfertige Version zum Release richtete aber genug Schaden an und kostete Aktionären Geld. Deren Klage wurde aber abgewiesen, da sie sich auf vagen Aussagen der EA-Führung stütze, die strafrechtlich nicht relevant seien.

Was wurde eigentlich aus der Klage gegen EA im Falle »Battlefield 4 Release Desaster«? Ende 2013 reichten mehrere Investoren von EA Klage ein, da die Führungsetage angeblich übertriebene Versprechungen bezüglich der Veröffentlichung von Battlefield 4 gemacht hatte. Die Investoren hatten deswegen ihr Aktienpaket aufgestockt, kurz darauf fiel mit der miesen Qualität bei Veröffentlichung, der negativen Presse und der Verschiebung aller DLCs des Shooters der Aktienkurs.

Die Bundesrichterin Susan Illston erklärte nun hingegen, dass es sich um juristisch nicht haltbare Aussagen handle und umsichtige Investoren auf einer solchen Basis keine Entscheidungen fällen. Mit dieser Argumentation verteidigten sich die Angeklagten, EA-CEO Andrew Wilson, Vize-Präsident Frank Gibeau, COO Peter Moore und CFO Blake Jorgensen.

Zwar haben die Ankläger im Grunde recht mit ihren Vorwürfen, dennoch kann darauf keine Klage basieren. Die Kläger haben deswegen Zeit, noch bis zum 03. November 2014 ihre Klage neu zu formulieren. Danach wird sie abgewiesen.

Auszüge aus dem Urteil der Bundesrichterin:

»Die Aussage des Angeklagten Gibeau vom 07. Mai 2013, dass EA »in einer deutlich besseren Situation« bezüglich des Umstiegs auf Next-Gen sei, und dass die Frostbite 3 »kaum Risiko birgt«, sind nicht einklagbare vage Aussagen und schlicht Marktschreierei, auf die sich kein vernünftiger Investor verlassen würde.

Die Aussage des Angeklagten Wilson vom 29. Oktober 2013, dass EA »näher mit Microsoft und Sony während der gesamten Entwicklung zusammenarbeite«, was zu einer »Liste von Spielen führe, die die besten Spiel zum Konsolen-Generations-Wechsel sind, die ich je von dieser Firma gesehen habe« ist eine nicht einklagbare Meinung, als auch eine schwammige Aussage.

Genauso ist die Aussage des Angeklagten Moore vom 29. Oktober 2013, dass man »sich sehr gut bezüglich des Generations-Wechsel fühle, und man eine Punktlandung hinlegen« werde, eine nicht einklagbare Aussage.«

Battlefield 4 erschien am 31. Oktober 2013 für PC, Xbox One, Xbox 360, PlayStation 4 und PlayStation 3. Der Shooter hatte zum Start mit vielen Bugs zu kämpfen und war teilweise schlicht unfertig programmiert. Um die Verbesserung kümmert sich die Zweigstelle DICE LA, die kürzlich das Herbst-Update veröffentlicht hat und zurzeit den DLC Last Stand entwickelt. DICE selbst arbeitet an Star Wars: Battlefront.

» Zum Special »Herbst-Update von Battlefeld 4« auf GameStar.de

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