59 Mio. Euro Strafe für Amazon: Bundeskartellamt stoppt umstrittene Preiskontrolle für Dritthändler

Das Bundeskartellamt untersagt Amazon, die Preise von Dritthändlern auf dem deutschen Marketplace zu beeinflussen, und fordert rund 59 Millionen Euro als Vorteilsabschöpfung. Der Händler selbst kündigt Gegenwehr an.

Amazon muss laut Bundeskartellamt seine Preiskontrollmechanismen für Dritthändler auf dem deutschen Marketplace einschränken und wird daher mit 59 Mio Euro Strafe belegt. (© Amazon) Amazon muss laut Bundeskartellamt seine Preiskontrollmechanismen für Dritthändler auf dem deutschen Marketplace einschränken und wird daher mit 59 Mio Euro Strafe belegt. (© Amazon)

Das Bundeskartellamt hat am 5. Februar 2026 eine weitreichende Entscheidung gegen Amazon getroffen und untersagt dem US-Konzern, die Preise von Händlern auf dem deutschen Amazon Marketplace mithilfe interner Kontrollmechanismen zu beeinflussen.

Wie die Bonner Behörde in der Pressemitteilung erklärt, schöpft man mit diesem Entschluss erstmals den »wirtschaftlichen Vorteil aus einem Kartellrechtsverstoß ab«, weshalb Amazon mit einer Strafzahlung von 59 Millionen Euro belegt wurde.

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Der Vorwurf der Preiskontrollmechanismen

Rund 60 Prozent der auf Amazon.de verkauften Waren stammen von unabhängigen Dritthändlern, die ihre Preise selbst festlegen und das wirtschaftliche Risiko tragen.

  • Amazon setzte nach Erkenntnissen des Bundeskartellamts verschiedene interne Mechanismen ein, um die Preise dieser Händler zu überprüfen.
  • Stufte das System einen Preis als zu hoch ein, wurde das Angebot entweder vollständig vom Marktplatz entfernt oder nicht mehr im hervorgehobenen Einkaufsfeld (»Buy Box«) angezeigt.

Diese Einschränkungen können dem Bundeskartellamt zufolge »erhebliche Umsatzeinbußen nach sich ziehen« – Einschränkungen, die zudem viel zu intransparent seien. Für Marktplatzhändler sei demzufolge nicht eindeutig genug, »nach welchen Grundsätzen die Preisgrenzen zustande kommen und wo diese ungefähr liegen«.

Amazon tritt auf seiner Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern. Daher ist eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber auch in Form von Preisobergrenzen nur in absoluten Ausnahmefällen wie zum Beispiel bei Preiswucher zulässig.

Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Preisniveau auf der Handelsplattform nach den Vorstellungen von Amazon gelenkt und im Wettbewerb gegen den restlichen Onlinehandel außerhalb Amazons eingesetzt wird.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts

Letztmals hat das Bundeskartellamt im Kontext von Preiskontrollmechanismen ein anderes Unternehmen mit einer Strafe belegt: Nach einer Razzia wurde der beliebte Audio-Hersteller Sennheiser mit einer Millionenstrafe belegt.

Wie geht es weiter?

Amazon hat einen Monat Zeit, Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen​. Das Bundeskartellamt betont an dieser Stelle, dass die 59 Millionen Euro vorläufig sind, »weil der festgestellte Kartellrechtsverstoß nach wie vor andauert«. Weitere finanzielle Auflagen könnten entsprechend folgen, falls Amazon seine Geschäftspraktiken nicht ändert.

Amazon-Deutschlandchef Rocco Bräuniger wies die Vorwürfe indes vehement zurück: Die Entscheidung beruhe auf einer rein deutschen Vorschrift und stehe im Widerspruch zu den verbraucherbezogenen Maßstäben des EU-Wettbewerbsrechts. Amazon werde den Store wie gewohnt weiterbetreiben, während rechtliche Schritte vorbereitet werden.

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