Razzia und illegale Preisabsprachen: Bundeskartellamt verurteilt Sennheiser zu Millionenstrafe

Eine Durchsuchung und interne Kommunikation per Code: Was im Verfahren gegen Sennheiser zutage tritt, gleicht einem Krimi

Nun muss der Hersteller Strafe wegen illegaler Preisabsprachen zahlen. (Bildquelle: Adobe Stockstasknop) Nun muss der Hersteller Strafe wegen illegaler Preisabsprachen zahlen. (Bildquelle: Adobe Stock/stasknop)

Sennheiser muss eine Geldstrafe von sechs Millionen Euro zahlen. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundeskartellamt den Audio-Hersteller zu einer entsprechenden Summe verurteilt.

Bereits 2015 fanden bei dem Hersteller demnach illegale Preisabsprachen statt, um die Preise künstlich oben zu halten.

Der Beschluss ist rechtskräftig. Drei Manager und der Schweizer Hörgerätehersteller Sonova, zu dem Sennheiser gehört, werden ebenfalls belangt, wie das Bundeskartellamt in seiner Pressemitteilung vom 7. Mai 2025 mitteilt.

Sennheiser ist vor allem bekannt für Premium-Kopfhörer und -Mikrofone im oberen Preisbereich.

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Verstöße gingen nach Firmenübernahme weiter

Seit 2015 hat Sennheiser Abstimmungen über Verkaufspreise mit Handelstreibenden durchgeführt. Zur Preisüberwachung hat der Hersteller neben Online-Preisvergleichsdiensten auch eine spezielle Software benutzt.

Auch nach der Übernahme durch Sonova 2022 hat Sennheiser das Vorgehen demnach monatelang fortgesetzt, wenn auch weniger prägnant. Erst eine Razzia im Herbst beendete die Verstöße bei Sennheiser.

Absprachen intern via Codes

Die illegalen Preisabsprachen liefen dabei über eine Code-Sprache ab: Fiel der Preis unter die von Sennheiser genannte unverbindliche Preisempfehlungen (UVP), griff der Hersteller ein und sorgte dafür, dass die Händler den Endpreis für Verbraucher wieder anheben.

Da sowohl Sennheiser als auch Sonova bekannt gegeben haben, umfassend mit den Behörden kooperieren zu wollen, gilt der Beschluss als rechtskräftig.

Weil Sennheiser kooperiert hat, fällt die Strafe mit sechs Millionen Euro geringer aus, als sie es bei unkooperativem Verhalten gewesen wäre. Gegen die beteiligten Handelstreibenden wurden aus Ermessensgründen keine Bußgelder verhängt.

Ermessensgründe geben Entscheidungsträgern die Möglichkeit, Gesetze in einem nicht genau definierten Spielraum auszulegen. Welche Gründe genau das im Fall Sennheiser sind, gibt das Bundeskartellamt derzeit nicht bekannt, ebenso wenig, welche Händler involviert sind.

Schulungen durch Kartellamt für Vertuschung genutzt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts begründet den Beschluss unter anderem damit, dass Sennheiser die freie Preisbildung bei Kopfhörern langfristig beeinflusst habe.

Mitarbeitende bei Sennheiser seien sogar einer Schulung durch das Kartellamt unterzogen worden. Doch anstatt die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen, haben sie diese genutzt, um ihre widerrechtliche Preispolitik besser zu verheimlichen.

Wie es weitergeht: Der Präsident des Bundeskartellamts ließ verlauten, dass die Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen nicht den gewünschten Effekt erzielt haben. Damit bezieht er sich auf die Schulungen durch das Bundeskartellamt.

Weiter sagt er, es bringe nichts, derartige Schulungen anzubieten, ohne dass die dann auch Einzug in den gelebten Unternehmensalltag finden.

In absehbarer Zukunft will das Bundeskartellamt einen ausführlichen Bericht zu dem Fall veröffentlichen. Ob der Strafsumme noch weitere Konsequenzen folgen, bleibt abzuwarten.

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