Klage wegen AMDs Gaming-CPUs: Der 3D-Cache soll mehrere Patente verletzen

AMD wird wegen der beliebten Gaming-CPUs mit 3D V-Cache verklagt.

AMD steht wegen der X3D-CPUs vor Gericht. (Bild: AMD) AMD steht wegen der X3D-CPUs vor Gericht. (Bild: AMD)

Modelle mit 3D V-Cache, wie sie etwa in den X3D-Gaming-CPUs zum Einsatz kommen, haben AMD in den vergangenen Jahren auf dem Prozessor-Markt an die Spitze katapultiert. Jetzt wird das Unternehmen genau deswegen verklagt.

AMD muss vor Gericht

Was wird AMD vorgeworfen? Das Unternehmen Adeia Inc. hat zwei Klagen gegen AMD beim Gericht für den westlichen Bezirk von Texas eingereicht. AMD soll laut den Klagen gegen insgesamt zehn Patente verstoßen, die Adeia gehören (via Reuters).

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Sieben dieser Patente drehen sich um das sogenannte »Hybrid Bonding«. Das ist eine Technologie, die für die Entwicklung von Prozessoren mit aufgestapeltem Extra-Cache, wie eben die beliebten X3D-CPUs von AMD, wichtig ist.

Die drei anderen Patente beziehen sich auf Fertigungsthemen. Adeia klagt auf Schadensersatz und die Einstellung der Produktion, könnte aber auch für eine außergerichtliche Einigung offen sein. Oder genau darauf abzielen.

Wer ist Adeia? Bei Adeia handelt es sich um eine sogenannte »Non-Practising Entity«. Das Unternehmen produziert also keine eigenen Produkte und ist deshalb auf dem Konsumentenmarkt auch kaum bekannt. Das Geschäftsmodell basiert stattdessen auf der Lizenzierung von Patenten.

Adeia entwickelt und kauft also geistiges Eigentum und lässt sich dann von anderen Unternehmen dafür bezahlen, dass diese es nutzen dürfen. Tatsächlich gleichen solche Patentthemen einem Minenfeld, da auch kleinste Details patentiert werden können.

Erfolge in der Vergangenheit: Wie die Aussichten auf Erfolg sind, lässt sich natürlich nur schwer einschätzen. Bei der Erfahrung von Adeia dürften die Chancen aber nicht allzu schlecht stehen.

Das Unternehmen hat in den letzten Jahren nämlich auch schon Klagen gegen andere Unternehmen, unter anderem Nvidia, eingereicht. Meist lief es dabei auf außergerichtliche Einigungen heraus, also eine Einigung ohne Einschalten eines Gerichts, bei der sich beide Parteien üblicherweise auf eine gewisse Geldsumme einigen.

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