Nach dem AOL vor wenigen Tagen eine neue Lizenzvereinbarung für den hauseigenen Instant Messenger AIM hochgeladen hatte (GameStar berichtete), in denen der amerikanische Internet-Provider seinen Kunden "jegliches Recht auf Privatsphäre" raubte, gibt es nun Aufklärung. So gilt für die deutschsprachige Version 5.1 weiter eine an die deutschen Datenschutzbestimmungen angelegte Lizenzvereinbarung. Wer die aktuelle englischsprachige Version 5.9 einsetzt, den schockierte bisher der EULA-Satz "You waive any right to privacy", zu deutsch "Sie verzichten auf jegliches Recht auf Privatsphäre". Im Speziellen wurde aus der schwammig formulierten EULA nicht klar, ob das auch für private Messages zwischen zwei Usern gilt. Das ist nicht der Fall und zumindest laut AOL auch technisch unmöglich. Mittlerweile wurde der fragliche Abschnitt "Content you May Use" in der EULA für AIM 5.9 abgeschwächt. Weiter gilt aber nach amerikanischen Recht, dass die Rechte für öffentlich im AIM-Netzwerk hochgeladene Bilder oder ähnliches an AOL übergehen.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.