Ein in Mexiko City ansässiges Telekommunikationsunternehmen mit dem Namen iFone wurde von Apple verklagt. Apple versucht seit 2009 den Markennamen iPhone für Telekommunikationsdienste nach Klasse 38 sichern. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen, die es laut Nizza-Klassifikation
»(...) zumindest einer Person ermöglichen, mit einer anderen durch ein sinnesmäßig wahrnehmbares Mittel in Verbindung zu treten. Solche Dienstleistungen umfassen diejenigen,
(1) welche es einer Person gestatten, mit einer anderen zu sprechen,
(2) welche Botschaften von einer Person an eine andere übermitteln und
(3) welche akustische oder visuelle Übermittlungen von einer Person an eine andere gestatten (Rundfunk und Fernsehen).«
Laut Apple seien die Namen iPhone und iFone phonetisch zu ähnlich um gemeinsam auf dem Markt bestehen zu dürfen - allerdings trägt das Unternehmen iFone seinen Namen bereits seit 2003. Apple argumentierte vor Gericht, das beklagte Unternehmen biete keine Dienstleistungen nach Klasse 38 an - was die Richter in Mexiko nicht nachvollziehen konnten, da iFone auch im Bereich der Internettelefonie tätig ist. In den Klassen 9 und 28 für elektronische Geräte hat Apple bereits die entsprechenden Namensrechte in Mexiko. Klasse 38 ist allerdings für Dienste wie iMessage und Facetime relevant.
Nachdem ein Gericht in Mexiko City diesen Antrag allerdings auch in zweiter Instanz ablehnte, zeigt sich iFone streitlustig: Das Unternehmen will nun Gegenklage einreichen. So verlangt iFone im Gegenzug 40 Prozent des Verkaufserlöses und ein Verkaufsverbot für iPhones in Mexiko - oder eine Namensänderung der Smartphones für den mexikanischen Markt. Finanziell hat iFone allerdings bereits stark unter dem Rechtsstreit gelitten, daher wolle das Unternehmen laut Firmenchef Antonio Trevino mit einer Gegenklage auch Schadenersatz von Apple fordern.
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