Es handelt sich sicher nicht um ein Apple-spezifisches Problem, trotzdem hat sich ein Kläger in den USA dieses Unternehmen ausgesucht, um wegen durch ein Betriebssystem belegten Speicherplatz zu klagen. Apple würde iOS 8 falsch bewerben, da das Unternehmen verschweigt, dass das Betriebssystem bis zu 23,1 Prozent des verfügbaren Speicherplatzes eines iPhones, iPads oder iPod Touch belegt. Ein iPhone 6 Plus, das als Gerät mit 16 GByte Speicherkapazität beworben werde, biete dem Nutzer tatsächlich nur 12,7 GByte freien Speicherplatz an. Bei einem iPod Touch mit gleicher Größe seien es sogar nur 12,3 GByte.
Der Kläger hält das laut der Meldung von Courthousenews für pure Absicht von Apple, da das Unternehmen gleichzeitig seinen iCloud-Dienst bewerbe, der zwar mehr Speicherplatz biete, aber auch eine monatliche Gebühr koste. Es sei also die Geschäftstaktik von Apple, dem Kunden weniger Speicherkapazität als beworben zu liefern, nur um ihm dann »in einem verzweifelten Moment mehr kostenpflichtigen Speicherplatz anzubieten, beispielsweise wenn ein Kunde versucht, Aufnahmen oder Fotos zumachen, wenn ein Kind oder Enkel etwas vorträgt, bei einem Basketball-Spiel oder einer Hochzeit«.
Der durch das Betriebssystem belegte Speicher sorge dafür, dass ein Käufer der betroffenen Geräte 400 bis 500 hochauflösende Bilder weniger machen könne als erwartet. Kein vernünftiger Kunde würde so einen großen Unterschied zwischen der beworbenen und tatsächlichen Speicherkapazität erwarten. Der Kläger will nun erreichen, dass seine Klage als Sammelklage eingestuft wird, fordert eine Einstweilige Verfügung gegen Apple und möchte. dass Apple für unfairen Wettbewerb, unlauterer Werbung und Verstößen gegen Verbraucherschutzgesetze bestraft wird. Sollte der Kläger Erfolg haben, hätte dies vermutlich auch Auswirkungen auf Hersteller anderer Geräte.
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