Ende September 2026 führte das Marktstammdatenregister in Deutschland gut 1,5 Millionen Balkonkraftwerke mit einer Gesamtleistung von etwa 1,67 Gigawatt (via Bundesnetzagentur).
In den vergangenen Jahren hat sich auf rechtlicher Seite hierbei einiges getan. Das sogenannte »Solarpaket I« hob die Leistungsgrenze im Jahr 2024 auf 800 VA an. Eine eigene Norm für Steckersolargeräte folgte im Dezember 2025 in Form der DIN VDE V 0126-95 – und genau die taucht inzwischen in den Papieren anderer Regierungen auf.
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Deutsche Norm als Referenz
Seit dem 27. August 2026 ist Steckersolar mit bis zu 800 Watt in England, Schottland und Wales legal, wie Heise berichtet.
In der vorläufigen Produktspezifikation des Energieministeriums DESNZ dient die DIN VDE V 0126-95 als wichtigste technische und sicherheitstechnische Referenz. Hinzu kommen eigene Vorgaben wie ein Stecker nach BS 1363 mit Sicherung und ein Verbot von Mehrfach- und Reiseadaptern.
DIN VDE V 0126-95 in Kürze
Bei DIN VDE V 0126-95 handelt es sich um eine Vornorm (daher das »V«) für Steckersolargeräte, die Sicherheitsanforderungen und Prüfungen festlegt. Sie richtet sich laut VDE in erster Linie an Hersteller, Anbieter und Prüfstellen.
- Der Wechselrichter darf demnach höchstens 800 VA einspeisen. Bei einem Haushaltsstecker sind bis zu 960 Wp Modulleistung erlaubt, mit einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker bis zu 2.000 Wp.
- Ausdrücklich vorgesehen ist zudem der Anschluss per Schutzkontaktstecker an der normalen Steckdose, solange der Berührschutz gesichert ist – etwa durch einen Stecker mit Schutzumhüllung, einen internen Trennschalter oder eine galvanische Trennung im Wechselrichter.
- Geräte mit Batteriespeicher erfasst die Norm wiederum nicht. Dafür plant das zuständige Gremium einen weiteren Teil.
Der australische Bundesstaat Westaustralien sammelt hingegen seit Ende Oktober Stellungnahmen zu einem Entwurf: Ein »Technical Bridging Standard« würde Steckersolar wie jedes andere Elektrogerät behandeln, wie pv magazine berichtet.
- Der Wechselrichter dürfte 800 VA leisten, Module und Batterie zusammen 2 Kilowatt (DC); pro Haushalt gäbe es nur ein System, bei Häusern mit Dachanlage keines.
- Auch hier liefert die deutsche Norm die Grundlage, nur eben an australische Steckdosen und Windlast angepasst.
Weitere Länder prüfen
Auch anderweitig mahlen die Mühlen der Politik, wie Heise ausführt. So hat Neuseeland im vergangenen Juli von seinem Ministry for Regulation die Empfehlung zur Legalisierung von Steckersolargeräten erhalten. Australien prüft indes einheitliche Vorgaben für die Bundes- und Länderebene, die sich auch an den Entwürfen von Westaustralien orientieren dürften.
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