Chaos um EU-Urheberrechtsreform - Regierung räumt Upload-Filter ein

Während die Bundesregierung mittlerweile davon ausgeht, dass Uploadfilter im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform unumgänglich sind, übt die Opposition im Bundestag scharfe Kritik.

Die Opposition im Bundestag übte harsche Kritik an der Zustimmung der Bundesregierung zur EU-Urheberrechtsreform. (Bild: Plenarsitzung, Deutscher Bundestag) Die Opposition im Bundestag übte harsche Kritik an der Zustimmung der Bundesregierung zur EU-Urheberrechtsreform. (Bild: Plenarsitzung, Deutscher Bundestag)

Im Bundestag konnten Zuschauer kürzlich ein seltenes Schauspiel beobachten: Die Oppositionsparteien der Linken, der FDP, der Grünen und der AFD waren sich einig. Der Grund für diese ungewöhnliche Einigkeit: die EU-Urheberrechtsreform und insbesondere Artikel 13.

Denn im Rahmen einer Aktuellen Stunde zum Thema »Auswirkungen der EU-Urheberrechtsreform auf die Meinungsfreiheit« kritisierten alle vier Parteien einhellig die Reformpläne.

Schreiende Inkompetenz

Laut Heise warf die Linke-Politikerin Anke Domscheit-Berg dem EU-parlamentarischen Verhandlungsführer Axel Voss (CDU) »schreiende Inkompetenz« vor, während ihre Kollegin Petra Sitte monierte, dass man mit der Reform lediglich den Lobby-Interessen der Verlage entgegen komme.

Politiker der FDP und der Grünen warfen der Bundesregierung außerdem einen Bruch des Koalitionsvertrags vor, während die AFD konstatierte, dass die EU das freie Netz zerstören wolle und die Bundesregierung die Menschen »getäuscht und belogen« habe.

Uploadfilter unumgänglich?

Demgegenüber erklärte der parlamentarische Justizsekretär Christian Lange (SPD) apologetisch, man habe sich »andere netzaffinere Regeln vorstellen können« als Artikel 13. Ausnahmen für kleinere Unternehmen hätten sich aber nicht durchsetzen lassen, so der SPD-Mann.

Außerdem räumte Lange ein, dass sich Uploadfilter im Rahmen der neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie angesichts der drohenden Bußen wohl nicht vermeiden ließen. Die Vorschrift erwähnt zwar nicht explizit Upload-Filter, sondern sei »technologieneutral« formuliert, allerdings seien aus Sicht der Bundesregierung:

"»...bei großen Datenmengen bereits aus Praktikabilitätsgründen wohl algorithmenbasierte Maßnahmen anzuwenden.«"

Zuvor hatte die Bundesregierung ihre Zustimmung zur Reform und insbesondere Artikel 13 damit gerechtfertigt, dass der Gesetzestext keine solche Maßnahme vorschreibe und automatische Identifizierungsalgorithmen lediglich eine »Möglichkeit« der Inhaltskontrolle böten.

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