Datenschutz - Frankreich mahnt Facebook wegen Whatsapp ab

Datentransfers zu geschäftlichen Zwecken seitens WhatsApp verstoßen gegen geltendes französisches Datenschutzrecht, konstatiert die zuständige Behörde.

Facebook bekommt wegen Datenabgleich mit WhatsApp jetzt auch in Frankreich Probleme mit Datenschutzrechtlern. Facebook bekommt wegen Datenabgleich mit WhatsApp jetzt auch in Frankreich Probleme mit Datenschutzrechtlern.

Datenschützern ist die Sammlung von Daten seitens Facebook und dem aufgekauften Whatsapp bereits seit Längerem ein Dorn im Auge. Beispielsweise erklärte das Bundeskartellamt erst kürzlich das Sammeln von Daten außerhalb von Facebook für missbräuchlich. Aber auch in anderen Ländern äußern sich staatliche Behörden zunehmend kritisch zum Datentransfer von Facebook und Whatsapp.

CNIL sieht Verstöße gegen französische Datenschutz-Gesetze

Die Nationale Kommission für Informatik und Freiheiten (CNIL), die als Datenschutzbehörde Frankreichs fungiert, hat in einer offiziellen Mitteilung den Datentransfer an Facebook seitens Whatsapp gerügt. Das Sammeln und die Weitergabe von Daten zugunsten gezielter Werbung, Sicherheit und Verbesserung sowie Evaluierung der eigenen Dienste verstoße laut CNIL gegen französische Datenschutz-Gesetze.

Wie die CNIL auf ihrer Webseite erklärt, habe die Behörde besondere Online-Inspektionen durchgeführt und Facebook detailliert zur Sammlung von Nutzerdaten per Whatsapp befragt. Der Konzern habe der CNIL dabei versichert, dass die Daten der rund 10 Millionen französischen Nutzer niemals zu Werbezwecken genutzt worden seien.

Trotzdem fand die CNIL im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung konkrete Verstöße gegen das Datenschutzgesetz. Whatsapp sammelt Daten der Anwender, um auf deren Basis die Performance und die Nutzung der App zu optimieren. Eine derartige Datennutzung sei aber nicht legitimiert:

  • Whatsapp holt keine wirksame Erlaubnis seitens seiner Anwender ein, weil der Zweck der Datennutzung unzureichend spezifiziert wird.
  • Nutzer können sich der Datensammlung nur verweigern, indem sie die App deinstallieren - einer ähnlichen Argumentation war auch das Bundeskartellamt in Bezug auf Facebook gefolgt.
  • Beim Transfer der Daten zu Facebook seien die Interessen der Nutzer von Whatsapp nicht ausreichend gesichert, weil es keine Möglichkeit gäbe, diesem Transfer zu widersprechen und die App weiter zu nutzen.

Whatsapp und Facebook zeigten sich laut der Behörde in Bezug auf Anfragen der CNIL nach konkreten Beispielen für die Datentransfers unkooperativ und erklärten, wegen ihres Unternehmensstandorts ausschließlich den Gesetzen der US-amerikanischen Legislative unterworfen zu sein.

Aus diesem Grund hat die CNIL Whatsapp dazu aufgefordert, innerhalb eines Monats die Bestimmungen des französischen Datenschutzgesetzes umzusetzen. Sollte sich der Konzern nicht an diese Vorgabe halten, plant die Behörde eine weitere Untersuchung möglicher Verstöße sowie darauf basierende Sanktionen gegen Whatsapp und Facebook.

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