Nachdem die USA und Großbritannien sich im Datenskandal um Cambridge Analytica bereits mit entsprechenden Anfragen an Facebook hervorgetan haben, wird es für den Social-Media-Konzern auch in Deutschland etwas ernster. Denn mittlerweile hat Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet, an dessen Ende ein Bußgeld von 300.000 Euro stehen könnte.
Wie Heise berichtet, bezieht sich die Aufsichtsbehörde dabei auf potentielle Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz, die Facebook mit der Weitergabe von Daten an Cambridge Analytica begangen haben könnte. Deshalb läuft jetzt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die US-amerikanische Firma.
Höhere Bußgelder nach DSGVO könnten folgen
Im Rahmen der Ermittlungen deutscher Datenschützer bleibt Facebook laut Heise noch bis Ende kommender Woche Zeit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sollte Facebook diese Frist verstreichen lassen oder die Behörde trotzdem zu dem Ergebnis kommen, dass die Firma sich der Verstöße gegen das BDSG schuldig gemacht habe, droht Facebook ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro.
Zwar dürfte eine derartige Strafe bei Facebook wohl zumindest mit Blick auf den Geldbetrag eher für ein beherztes Schulterzucken als für wirkliche Aufregung sorgen - ein höheres Bußgeld kann Deutschland aber derzeit nicht verhängen, weil im Fall von Cambridge Analytica nur das bereits 2015 geltende Bundesdatenschutzgesetz zur Anwendung kommen darf.
Allerdings könnte eine Verurteilung von Facebook nach deutschem Datenschutzrecht späteren Verfahren nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai in Kraft treten wird, Tür und Tor öffnen - schließlich basiert die europaweit geltende DSGVO im Wesentlichen auf dem Bundesdatenschutzgesetz.
Facebook drohen dann im Fall weiterer Verurteilungen deutlich empfindlichere Strafen: Denn die DSGVO sieht Bußgelder in Höhe von bis zu zwei Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Firmenumsatzes vor.
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