Das Internet bietet viel Anlass für Streitigkeiten, weil Namen sich weltweit oft doppeln und das Interesse sich daher überschneidet. Ein großes Problem mit einem solchen Fall hat aktuell die Icann.
Die Icann ist die Behörde, die Toplevel-Domains wie .de oder .com koordiniert und verwaltet. 1988 wurde sie als gemeinnützige Organisation gegründet und seit dem 30. September 2009 steht sie unter internationaler Aufsicht.
Regierungsvertreter fordern Schutz geografischer Namen
Der problematische Fall betrifft die Toplevel-Domain .amazon (via Golem.de), denn sowohl Online-Gigant Amazon als auch die Staaten rund um den Amazonas fordern das Recht auf die URL-Endung. Die Icann steht zwischen den Stühlen, weil Amazon alle Auflagen erfüllt, das öffentliche Interesse aber dagegen spricht.
Denn in Englisch heißt der Amazonas nur Amazon und ist daher nach Ansicht der Regierungsvertreter ein schützenswerter Name. Man sollte meinen, dass Unternehmen für die Beantragung eines geografischen Namens als Domain eine Zustimmung der Region bräuchten.
Doch im Bewerberhandbuch der Icann ist klar vermerkt, dass Zustimmung einer Gebietskörperschaft nur für den Namen einer Hauptstadt erforderlich ist. Und hier liegt das Problem der Icann. Folgen sie ihrem Bewerbungshandbuch, muss Amazon die Domain .amazon erhalten, auch wenn sich ein halber Kontinent dagegen wehrt.
Patagonia zieht Antrag zurück
Einen ähnlichen Fall gab es auch bei .patagonia - der gleichnamige Outdoor-Spezialist aus den USA hatte sich auf die Endung beworben, nach Kritik der Regierungen von Chile und Argentinien zog das Unternehmen seine Bewerbung jedoch zurück, anders als Amazon.
Zahlreiche weitere Bewerber, die Namenskonflikte erwartet hatten, hatten sich den Konflikten vor der Bewerbung gestellt, um eine Lösung zu erzielen. Weil Amazon das nicht tat, regierten die südamerikanischen Staaten mit Gegenwehr.
Doch aufgrund des Regelwerks gibt es nicht viele Möglichkeiten, mit der die Zulassung der Endung verhindert werden kann. Vier der fünf Möglichkeiten schieden schon aus. Als einzige Möglichkeit verblieb ein sogenannter Independent Objector, also eine unabhängige Person, die Einspruch erhebt.
Diesen Einspruch erhob der von der Icann ausgewählte französische Professor Alain Pellet auch, weil ein Großteil der Amazonas-Gemeinschaft gegen .amazon als Endung für das Unternehmen ist. Doch das Schiedsgericht lehnte ab und so gab es im Rahmen des Bewerberhandbuchs keine Möglichkeit mehr.
Sollten die weiteren Einsprüche der Anrainerstaaten auch erfolglos verlaufen, bliebe nur noch eine privatrechtliche Klage gegenüber der Icann und Amazon, weil auch eine Einigung mit Icann-CEO Göran Marby als Mediator nicht erzielt wurde.
Arbeitsgruppen arbeiten an Regelverbesserung
Um einen solchen Fall in Zukunft zu verhindern, arbeiten verschiedene Arbeitsgruppen an einer Verbesserung der Regeln im Bewerberhandbuch. Eine Vorschläge dazu sind, den Schutz für geografische Namen zu erweitern oder gleich ein beratendes Panel zu gründen.
Für den aktuellen Fall würde aber auch eine Änderung der Regeln nichts mehr richten. Fraglich ist auch, ob Städte und Regionen überhaupt gerichtlich gegen die Vergabe vorgehen dürfen, vor allem in einem aufwändigen Verfahren in den USA.
Eine weitere Neuerung, auf die die Icann setzt, ist das Global Public Interest Framework, das aktuell in Entwicklung ist. Damit soll sichergestellt sein, dass zukünftige Entscheidungen satzungskonform sind und das öffentliche Interesse berücksichtigen.
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