Update, 7. Mai 2019: Die neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge soll bald in Kraft treten, dann dürfen E-Scooter legal auf deutschen Geh- und Radwegen fahren - sofern die Länder damit einverstanden sind.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagte der dpa (via heise), dass die Verordnung angepasst werden könnte, sofern die zuständigen Minister Bedenken äußern, dass die Tretroller auch auf Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Diese Passage kann aus der Verordnung herausgestrichen werden.
12 km/h ist die Grenze
Die Verordnung sieht vor, dass E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als zwölf Stundenkilometer im Schritttempo auch auf Gehwegen fahren dürfen. Modelle mit einer höheren Maximalgeschwindigkeit müssen Radwege und Radfahrstreifen nutzen.
Andreas Scheuer gehe es darum, dass sich die Bürger auf den Verkehrswegen sicher fühlen sollen und eine Regelung zügig umgesetzt werde. Eine Zusage der Länder müsse noch im Sommer erfolgen und nicht erst zur Weihnachtszeit.
Über die Verordnung wird voraussichtlich am 17. Mai 2019 abgestimmt. Der derzeitige Vorschlag entspricht nicht der Empfehlung des zuständigen Gremiums, das sich mehrheitlich dafür aussprach, dass E-Scooter auf Radwege gehören und nicht auch noch auf Gehwege.
Wie sich der Bundesrat letzten Endes entscheidet, ist also noch offen. Wir werden euch über die Abstimmung auf dem Laufenden halten.
Originalmeldung vom 05. April 2019: Elektrische Tretroller, auch E-Scooter genannt, gehören in vielen Ländern der Welt bereits zum Straßenbild - aber nicht in Deutschland. Denn bislang waren die Geräte nach der deutschen Straßenverkehrsordnung verboten.
Das soll sich allerdings bald ändern. Denn wie die Bundesregierung in einer offiziellen Pressemitteilung erklärt, hat das Bundeskabinett eine neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge beschlossen, die den Gebrauch von E-Scootern legalisiert.
Mit der neuen Verordnung soll die Nutzung von »elektrisch betriebenen Fahrzeugen ohne Sitz und selbstbalancierenden Fahrzeugen« im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt sein.
Elektromobilität fördern und attraktiv machen
Indem die Bundesregierung dementsprechend die E-Scooter in Deutschland erlaubt, will sie die Elektromobilität fördern. Im Detail betrifft die Verordnung Fahrzeuge mit folgenden Merkmalen:
- Lenk- oder Haltestange vorhanden
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit sechs bis maximal 20 Kilometer pro Stunde
- Leistung auf 500 Watt begrenzt (bei selbstbalancierenden Fahrzeugen 1.400 Watt)
- Erfüllung »fahrdynamischer« Mindestanforderungen (verkehrssicher, bremsfähig, steuerbar, mit Beleuchtungsanlage ausgestattet)
Die Verordnung unterscheidet in Bezug auf die Verkehrsfähigkeit der Fahrzeuge zwei Kategorien:
- Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als zwölf km/h dürfen auf Gehwegen, kombinierten Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren. Sie sind Fahrrädern und Tretrollern gleichgestellt und dürfen von Personen mit einem Mindestlebensalter von zwölf Jahren genutzt werden.
- Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als zwölf km/h müssen Radwege und Radfahrstreifen nutzen. Sie sind Fahrrädern (insbesondere mit Elektroantrieb, Pedelecs) gleichgestellt und dürfen von Personen mit einem Mindestlebensalter von 14 Jahren genutzt werden.
Für die E-Scooter besteht keine Zulassungspflicht, allerdings müssen Besitzer einen Versicherungsnachweis in Form einer klebbaren Versicherungsplakette erbringen. Eine Helmplficht besteht nicht, es wird aber empfohlen, einen Helm zu tragen.
Beschlossene Sache ist die neue Verordnung allerdings noch nicht: Es fehlt noch die Ratifizierung durch den Bundesrat. Diese könnte bereits am 17. Mai 2019 erfolgen, wodurch ein Inkrafttreten der Verordnung noch vor dem Sommer 2019 möglich wäre.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.