Die Europäische Union hat mit der KI-Verordnung (»AI Act«) das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz geschaffen.
Nach dem Inkrafttreten am 1. August 2024 erfolgt die Umsetzung in mehreren Phasen. Bereits seit dem 2. Februar 2025 gelten die ersten Verbote für besonders riskante KI-Systeme. Am 2. August 2025 folgt nun die nächste wichtige Stufe mit erweiterten Regelungen.
Was ändert sich ab dem 2. August 2025?
Erstmals werden KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck wie ChatGPT oder ähnliche Systeme direkt von der Verordnung erfasst. Diese sogenannten »General-Purpose AI Models« (GPAI) müssen nun umfassende Transparenzanforderungen erfüllen und technische Dokumentation erstellen.
- Besonders leistungsstarke KI-Modelle, die mehr als 10^25 Gleitkommaoperationen für ihr Training benötigten, gelten als Modelle mit systemischem Risiko. Für diese greifen verschärfte Pflichten wie Modellbewertungen, die Bewertung systemischer Risiken und die Meldung schwerwiegender Vorfälle.
- Gleichzeitig etabliert sich ab August 2025 die Governance-Struktur der Verordnung, also wer für die Aufsicht der Verordnung verantwortlich ist. Im Falle des AI Acts nehmen das Europäische Amt für künstliche Intelligenz (»AI Office«) und das Europäische Gremium für Künstliche Intelligenz ihre Arbeit auf.
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GameStar Tech Talk: Geht KI zu weit?
Sanktionen werden drastisch verschärft
Ab dem 2. August 2025 treten auch die Sanktionsregelungen der KI-Verordnung in Kraft. Die Strafen erreichen beachtliche Dimensionen und orientieren sich am DSGVO-Modell.
- Bei Verstößen gegen verbotene KI-Praktiken drohen Geldbußen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme ohne ordnungsgemäße Konformitätsbewertung einsetzen oder Transparenzpflichten missachten, müssen mit Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes rechnen.
- Selbst bei falschen Angaben gegenüber Behörden sind noch Bußgelder von bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1,5 Prozent des Umsatzes möglich.
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