EU-Datenschutzreform - Mehr Nutzerrechte und Facebook vielleicht erst ab 16 Jahren

Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat sich auf eine Datenschutzreform geeinigt, die die Rechte der Nutzer erhöht, höhere Anforderungen an Unternehmen stellt und trotzdem noch viele Unklarheiten enthält.

Die Europäische Union verbessert den Datenschutz. Die Europäische Union verbessert den Datenschutz.

Die neuen Regelungen für den Datenschutz in der Europäischen Union, auf die sich der Innenausschuss des EU-Parlaments nun geeinigt hat, wird viele Veränderungen mit sich bringen, die Internetnutzern mehr Rechte zusprechen. Für die gesamte EU sollen Mindeststandards gelten, damit nicht einzelne Länder durch laxe Datenschutzgesetze zum Anlaufhafen für Unternehmen werden, die härtere Regelungen umgehen wollen. Hier steht zum Beispiel Facebook wegen seines offiziellen EU-Firmensitzes in Irland in der Kritik.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass das Sammeln von Daten wie Namen, Adressen, Bankverbindungen, Kontakten oder Fotos nur dann erlaubt ist, wenn der Nutzer darüber informiert wurde und zugestimmt hat. Gleichzeitig wurde das Alter, das für eine rechtswirksame selbstständige Zustimmung notwendig ist, auf bis zu 16 Jahre angehoben.

Hier handelt es sich aber um eine weiche Regelung, denn die einzelnen EU-Länder können selbst entscheiden, ob sie bei der bisherigen Grenze von 13 Jahren bleiben oder sie auf bis zu 16 Jahre anheben. Facebook könnte also theoretisch in manchen Ländern erst ab 16 Jahren erlaubt sein, praktisch erscheint dies aber eher unwahrscheinlich.

Die EU zurrt auch das »Recht auf Vergessen werden« fest, das Unternehmen dazu verpflichtet, persönliche Daten zu löschen, wenn dies beantragt wird. Andererseits müssen Unternehmen nun auch kooperieren, wenn ein Nutzer von einem Angebot zum anderen wechseln will und die entsprechenden Daten auf Nutzerwunsch weiterreichen. Außerdem muss es für Nutzer einen direkt ansprechbaren Kontakt für Datenschutzfragen geben.

Sollten Unternehmen gegen die neuen Regelungen verstoßen, sind Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen. Die neue Datenschutzverordnung muss nun noch durch den Ministerrat und das EU-Parlament bestätigt werden und kann dann nach einer zwei Jahre dauernden Übergangsfrist in Kraft treten.

Quelle: Europa.eu

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