Die in vielen Ländern diskutierte Regelung, nach Vorwürfen von Rechteinhabern gegenüber Internetnutzern diese drei Mal zu verwarnen und ihnen anschließend für Wochen oder gar Monate einen Internetzugang zu verbieten, ist im Europäischen Parlament gescheitert. Mit 407 zu 57 Stimmen wurde beschlossen, diese Regelung nicht in das Reformpaket zur Telekommunikation aufzunehmen und den entsprechenden Absatz zu ändern. Viviane Reding, EU-Kommissarin für diesen Bereich, erklärte, die Abstimmung sei eine wichtige Wiedereinsetzung der fundamentalen Rechte der EU-Bürger.
Der neue Absatz besagt nun, dass es ohne vorherige gerichtliche Entscheidung keinerlei Einschränkungen der fundamentalen Rechte und Freiheiten der Nutzer geben darf. Für Frankreich stellt die Entscheidung des EU-Parlamentes ein Problem dar. Dort will man unter starkem Druck der Musikindustrie die „3-Warnungen“-Regel bald einführen, was nach Inkrafttreten des nun beschlossenen EU-Reformgesetzes aber EU-Recht widerspräche.
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