Das Bundeskartellamt geht in einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung davon aus, dass Facebook in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung bei den sozialen Netzwerken hat. Aus diesem Grund geht die Behörde weiter davon aus, dass es ein Missbrauch dieser Marktstellung ist, wenn Facebook die Nutzung davon abhängig macht, dass die Nutzer einer Sammlung und Zusammenführung von Daten aus Drittquellen wie anderen Webseiten oder Apps zustimmen müssen.
Als Beispiele nennt das Kartellamt in seiner Pressemitteilung nicht nur Dienste wie Instagram oder Whatsapp, die ohnehin zu Facebook gehören, sondern auch Webseiten von anderen Anbietern, die eine Schnittstelle zu Facebook bieten.
Datensammeln ohne wirksame Zustimmung der Nutzer
"Mithilfe von Schnittstellen fließen auch dann Daten an Facebook und werden dort gesammelt und verwertet, wenn man andere Internetseiten besucht. Dies geschieht sogar schon, wenn man z.B. einen »Gefällt Mir-Button« gar nicht nutzt, aber eine entsprechende Seite aufgerufen hat, in die ein solcher Button eingebettet ist. Dies ist den Nutzern nicht bewusst.
Wir sehen nach dem jetzigen Stand der Dinge auch nicht, dass zu diesem Verhalten von Facebook, dem Daten-Tracking und der Zusammenführung mit dem Facebook-Konto, eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliegt. Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstößt gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen. (Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes)"
Facebook müsse berücksichtigen, dass Nutzer nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen könnten. Die Nutzungsbedingungen, die nur die Wahl lassen, allen Datennutzungen zuzustimmen oder den Dienst nicht zu nutzen, seien deswegen nicht angemessen. Das Bundeskartellamt betont, dass sich das aktuelle Verfahren nur auf die Sammlung und Verwendung von Nutzerdaten aus Drittquellen konzentriert.
Verstöße innerhalb von Facebook noch nicht geprüft
Ob Facebook auch bei der Datensammlung innerhalb des Netzwerkes Datenschutzverstöße begeht oder die Marktstellung missbraucht, lässt die Behörde »ausdrücklich" offen. Eine abschließende Entscheidung zum aktuellen Verfahren soll im Frühsommer 2018 fallen.
Dann kann es laut der Mitteilung »zu einer Einstellung des Verfahrens, Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder einer Untersagung durch die Kartellbehörde kommen.«
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