Filesharing - Eltern müssen Kinder nicht ständig überwachen

Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass Eltern normalerweise nicht für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder verantwortlich gemacht werden können.

Mehrere Unternehmen der Musikbranche hatten gegen die Eltern eines damals 13 Jahre alten Sohnes geklagt, der illegal Musik über Internet-Tauschbörsen heruntergeladen und damit auch »öffentlich zugänglich« gemacht haben soll. Sogar eine Hausdurchsuchung und eine Beschlagnahme des Rechners wurden durchgeführt, auf dem dann 1.147 Audiodaten gefunden wurden. Die Rechteinhaber wollten daraufhin 3.000 Euro Schadensersatz sowie 2.380 Euro Abmahngebühren von den Eltern, die ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten.

Zuletzt hatte diese Ansicht der Musikindustrie auch das Oberlandesgericht Köln bestätigt. Die Eltern zogen bis vor den Bundesgerichtshof, da sie ihrer Ansicht nach ausreichende Sicherheitsmaßnahmen wie eine monatliche Kontrolle, das Einrichten der Windows-Firewall und auch die Installation zusätzlicher Kinderschutzsoftware vorgenommen hatten. Der Bundesgerichtshof ist nun in seinem Urteil der Ansicht der Eltern gefolgt und hat das Urteil des OLG Köln aufgehoben und damit auch die Klage der Rechteinhaber zurückgewiesen.

Für den BGH ist es ausreichend, wenn die Eltern eines normal entwickelten 13 Jahre alten Kindes, das grundsätzlich ihren Verboten folgt, das Kind auf die Rechtswidrigkeit illegaler Downloads hinweisen. Eine Pflicht, das Kind ständig zu überwachen, wie von der Musikindustrie gefordert, den Computer ständig zu prüfen oder den Internet-Zugang teilweise zu sperren, bestehe grundsätzlich nicht, solange es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt.

Befremdlich wirkt der Standpunkt des Anwalts Hermann Büttner, der die vier Unternehmen der Musikindustrie vor dem BGH vertreten hatte und den Fall dort laut AFP als »grelles Licht« darauf wertete, dass für viele Eltern der Begriff Erziehungsaufgabe ein Fremdwort geworden sei. Früher habe »auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet«, während Kinder heute »an freier Leine laufen« dürften. Die »Ohrfeige« als Bestrafung für Kinder oder Jugendliche steht in Deutschland übrigens seit dem 8. November 2000 unter Strafe.

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