GEMA - Verklagt YouTube - aber mit falscher Anschrift (Update)

Der GEMA ist der Sperrhinweis bei unzähligen Videos auf YouTube, der die GEMA als Ursache nennt, ein Dorn im Auge.

Update 01.02.2013: Die Anwälte der GEMA haben sich laut einer Meldung von Telepolis »blamiert« und sich einen »unprofessionellen Missgriff« geleistet. Statt die Klageschrift dem Gegner YouTube zuzustellen, hatte die GEMA als Empfänger die deutsche Niederlassung von Google angegeben. Auch wenn YouTube zu Google gehört, hat man dort nicht direkt etwas damit zu tun, denn YouTube hat den Firmensitz in den USA.

Nun müssen die Anwälte die Klageschrift in den USA zustellen lassen, was erfahrungsgemäß mehrere Wochen dauern kann. Für eine Unterlassungsklage eine sehr lange Zeit. Im Web wird die GEMA wegen der falschen Adresse mit Spott überschüttet – immerhin, so einige Kommentare, hätte die GEMA die Adresse ja googlen können.

Die GEMA und YouTube können sich seit Jahren nicht über eine Vergütung für Videos einigen, die auf der Videoplattform in Deutschland zu sehen sind. Da die GEMA 0,375 Cent pro Abruf eines Videos verlangt, hat YouTube viele Videos gesperrt und begründet dies mit einem Hinweis, der auf nicht eingeräumte Rechte seitens der GEMA verweist.

Für die GEMA ist das laut Wirtschaftswoche »reine Stimmungsmache«, denn YouTube sperre mehr Videos als gefordert. Daher hat die GEMA nun beim Landgericht München eine Unterlassungsklage eingereicht. Laut YouTube ist die Forderung der GEMA pro Klick nicht praktikabel.

Stattdessen will YouTube die GEMA prozentual an den Einnahmen beteiligen, die durch Werbung generiert werden. Ansonsten müsse YouTube alle Videos für Deutschland offline nehmen, die unwirtschaftlich sind, was den Dienst stark verändern würde.

Update: In einem Video – natürlich auf YouTube – vertreten der Komponist Hans Hafner und der Vertreter der Musikindustrie Stefan Herwig die Ansicht, die YouTube-Sperrtafeln würden nicht die Wahrheit sagen. So werde die Meinung gegen die GEMA beeinflusst und »auch gegen Label und Musiker, die nicht ihre gesamten Inhalte zum Quasi-Nulltarif auf YouTube sehen wollen«.

Für die Nutzung von Videos müssten Rechte eingeholt werden, doch YouTube drehe diese Erwartungshaltung um und schiebe der GEMA den schwarzen Peter zu, wenn Videos nicht bereitstehen. Auf der zugehörigen Webseite wird allerdings ein Fall zitiert, der durchaus für Aufregung sorgen dürfte, da er genau das Problem der verschiedenen Ansichten der GEMA und der meisten Musikfans darlegt.

Ein »langjähriger Fan und Konzertbesucher« hatte ein neues Album seiner Lieblingsband auf YouTube hochgeladen und das Plattenlabel die Videos sperren lassen. Daraufhin waren die bekannten Sperrtafeln zu sehen, der Nutzer wurde laut seiner Aussage wegen der »Scheiß-Plattenfirma« auf YouTube gesperrt und im Fanforum der Band wurde diese Maßnahme als »kleinlich« und »megakommerziell« bezeichnet. Laut Herwig für eine Punkband nicht unbedingt angenehm.

Für Herwig ist dies alles alleine die Schuld von YouTube, die die Videos nicht angemessen vergüten, alle Schuld von sich weisen und per Sperrtafel bei der GEMA oder den Labels abladen und dabei das »geringe Verständnis der Nutzer zu ihrem Vorteil« ausnutzen würden.

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