Wer vor Jahren, als Amazon und das Online-Shopping in ihrer heutigen Form noch gar nicht existierten, ungefragt ein Paket erhielt, reagierte in den meisten Fällen freudig überrascht. Über die unerwarteten Pakete, die aktuell deutschlandweit an Verbraucher ausgeliefert werden, herrscht allerdings eher Verwunderung bis hin zu Verunsicherung. Denn wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilt (via Golem), erhalten Amazon-Kunden derzeit vermehrt Produkte von Marketplace-Händlern, die sie gar nicht bestellt haben.
Konkret handelt es sich laut Angaben der Verbraucherschützer bei den gelieferten Produkten um Ferngläser, Smartphones, Überwachungskameras, Smartphonehüllen und -Ladekabel, aber auch Mausefallen und Sexspielzeuge. Ein Amazon-Kunde aus Solingen erhielt laut einem Bericht des WDR im Januar 2019 bereits elfmal ungefragte Lieferungen und wehrte sich vor Gericht - sein Antrag auf eine einstweilige Verfügung scheiterte allerdings.
Die ungewollte Warensendung?
Unklar sind derzeit die Hintergründe der ominösen Lieferungen. Amazon selbst spricht von »betrügerischen Methoden« der Händler. Der Konzern bestreitet, dass Kundenadressen versehentlich oder auf illegalem Weg an die Marketplace-Anbieter gelangt seien und kündigt an, gegen die betreffenden Händler vorgehen zu wollen. Gegenüber Golem erklärte ein Sprecher des Online-Händlers:
"Wir gehen jedem Hinweis von Kunden nach, die unaufgefordert ein Paket erhalten haben, da dies gegen unsere Richtlinien verstößt. Verkäufer haben in diesem Zusammenhang weder Namen noch Adressen von Amazon erhalten. Verkäufer, die gegen unsere Richtlinien verstoßen, werden gesperrt, die Zahlungen werden zurückgehalten und wir leiten entsprechende rechtliche Schritte ein."
Der Verbraucherzentrale zufolge bieten sich als Erklärung für das Vorgehen der Marketplace-Händler zwei Szenarien an: Entweder wollen sie über die vermeintlichen »Verkäufe« ihrer Produkte deren Verkaufsranking auf Amazon verbessern. Oder sie versuchen, auf einfachem Weg ihre Lager bei Amazon zu leeren - auch wenn das bei Smartphones zum Preis von rund 200 Euro wenig Sinn ergeben würde.
Fest steht aber: Verbraucher, die ungefragte Produktlieferungen erhalten, dürfen die betreffende Ware behalten. Sie können sie selbst nutzen, haben aber auch das Recht, sie zu entsorgen oder zu verschenken. Eine Pflicht, den Absender über die ungewollte Lieferung zu informieren oder eine Rechnung für das Produkt zu bezahlen, besteht nicht - selbst dann nicht, wenn entsprechende Papiere der Sendung beiliegen.
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