Kriminelle mithilfe von Gesichtserkennungssoftware aufzuspüren gehört normalerweise zum Standardrepertoire moderner Krimi-Serien, aber wohl eher selten zum Alltag normaler Polizeistationen. Allerdings hat die Polizei von South Wales in Cardiff bei einem Pilotprojekt erstmals mit einer besonderen KI gearbeitet, die mithilfe von Gesichtserkennung potentielle Straftäter identifizieren sollte - allerdings mit eher mäßigem Erfolg.
Laut einem Bericht von Wired (via TheVerge), der sich auf eine offizielle Anfrage an die South Wales Police (SWP) stützt, lag die KI in mehr als 90 Prozent bei der Identifizierung von Straftätern falsch. Der Abgleich mit einer Datenbank von rund 500.000 Personen im Polizeiregister fiel dementsprechend sehr ungenau aus.
Von 2.470 Identifikationen nur 173 korrekt
Konkret suchte die KI in Live-Bildern von Überwachungskameras nach Personen, deren Gesicht dem eines in der Polizeidatenbank enthaltenen Straftäters entsprach. Glaubte es, eine solche Person ausgemacht zu haben, markierte es diese. Anschließend prüfte ein Polizist die Markierung und entschied über weitere Maßnahmen.
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Das Gesichtserkennungssystem der SWP kam laut TheVerge unter anderem beim Champion's League Finale im Jahr 2017 zum Einsatz. Dabei markierte die KI insgesamt 2.470 Personen, von denen aber nur 173 tatsächlich mit Bildern aus der Polizei-Datenbank übereinstimmten.
Polizei verteidigt System gegen Kritik von Bürgerrechtlern
Die SWP verteidigt das System allerdings und verweist auf die Tatsache, dass es keine Verhaftungen infolge eines falschen Positivs gegeben habe. Man sei sich bewusst, dass es mit der Software in naher Zukunft weiterhin technische Probleme geben werde, die unter anderem aber auch auf der mangelnden Qualität der Datenbank-Fotos beruhten.
Insgesamt bezeichnete die SWP das Pilotprojekt aber als »durchschlagenden Erfolg« - sehr zum Unmut von Bürgerrechts-Gruppierungen wie Big Brother Watch. Gegenüber Wired erklärte Silkie Carlo, Direktor von Big Brother Watch, die Gesichtserkennung in Echtzeit sei eine Bedrohung für bürgerliche Freiheiten sowie ein »gefährlich ungenaues Kontrollinstrument«.
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