Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar schreibt, ist mit Google Glass eine »neue Qualität der Erfassung alltäglichen menschlichen Verhaltens“ möglich, darum müsse schon vor der vermutlichen Marktreife 2014 geprüft werden, ob die Datenbrille mit dem EU-Datenschutzrecht vereinbar sei.
Schaar steht mit dieser Ansicht nicht alleine, sondern ist nur einer der Unterzeichner eines Briefes an Google (PDF), der mehr Transparenz fordert. Die Datenschutzbehörden der EU, aber auch von Kanada, Neuseeland, Australien, Israel, Mexiko und der Schweiz unterstützen die Anfrage, die Informationen darüber fordert, welche Daten zu welchem Zweck durch Google Glass erhoben und ob diese an Dritte weitergegeben werden.
Außerdem wollen die Datenschützer wissen, wie Google in Zukunft mit dem Problem der Gesichtserkennung und der heimlichen Aufzeichnung anderer Menschen umgehen will. Auch eine Vorführung der Datenbrille vor Datenschützern und ein Test durch Behörden wird angefragt.
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