Muss Google bestimmte Links aufgrund einer einstweiligen Verfügung weltweit sperren? Ein aktuelles Urteil des kanadischen Surpreme Court of British Columbia bejaht diese Frage - obwohl eine solche Zensur geltendem US-Recht widerspricht.
Wie Heise berichtet, ging es in dem konkreten Fall um die Klage eines Kanadiers, der die Firma Datalink Technologies verklagt hat. Letztere soll bei ihm die Technik für das GW1000 gestohlen haben. Dabei handelt es sich um ein Gerät, mit dem laut Heise speicherprogrammierbare Steuerungen mit Ethernet-Netzen verbunden werden können.
US-Gericht weist kanadische Verfügung als unzulässig zurück
Der Kanadier hatte außerdem bereits im Jahr 2014 vor dem Supreme Court of British Columbia erfolgreich darauf geklagt, dass Google die entsprechenden Links zu dem beanstandeten Produkt weltweit zensieren müsse.
Damals bestätigte der Supreme Court of Canada die Entscheidung, räumte Google aber die Möglichkeit ein, dagegen vorzugehen, sofern Google gezwungen werde, gegen Gesetze anderer Länder zu verstoßen, »darunter Eingriffe in die freie Meinungsäußerung«.
Diese Möglichkeit hat Google jetzt wahrgenommen, da im vergangenen Herbst ein Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien entschieden hatte, dass die von der kanadischen Justiz geforderte Zensur gegen die Redefreiheit sowie den Communications Decency Act verstoße.
Der Surpreme Court in British Columbia sah dieses Urteil aber nicht als Beleg dafür an, dass die Verfügung Google zum Bruch geltenden US-Rechts zwinge, und wies den Änderungsantrag seitens Googles ab.
Zensurentscheidungen unter Rechtsexperten umstritten
Unter Rechtsexperten gelten derartige Zensurentscheidungen nationaler Gerichte, die weltweite Gültigkeit einfordern, als umstritten. Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist äußerte sich bereits vergangenen Sommer zu der Thematik und fragte laut Heise kritisch: »Was passiert, wenn ein chinesisches Gericht Google befiehlt, Taiwanesische Seiten aus dem Suchindex zu entfernen?«. Konflikte zwischen nationalen Gesetzesordnungen seien unvermeidlich, konstatierte Geist.
In einem Fazit schrieb er außerdem: »Diese Entscheidung demonstriert, was viele befürchtet haben: Die Versuchung für die Gerichte wird darin bestehen, die eigene Jurisdiktion über Online-Aktivitäten durchzusetzen und es den Parteien zu überlassen, potentielle Konflikte zu regeln. [Durch dieses Urteil] hat der Surpreme Court [...] Mittelspersonen im Internet mit mehr Macht ausgestattet, die sich möglicherweise verstärkt als Schiedsrichter darüber erheben, welche Gesetze online zu befolgen sind.«
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