Die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) hat in einer Mitteilung auf mögliche Konsequenzen einer von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie hingewiesen. Diese Richtlinie sieht vor, dass Flugdaten wie Namen der Passagiere, deren E-Mail-Adressen, Telefon-, Konten- und Kreditkartennummern und auch Essenswünsche bis zu fünf Jahre gespeichert werden. Wie in solchen Fällen üblich, wird als Grund für die Datenspeicherung der Kampf gegen »Terrorismus« und »schwere Straftaten« genannt. Entsprechend sollen die Sicherheitsbehörden auf diese Daten zugreifen und sie auch mit anderen Datenbanken abgleichen können.
Laut EDRi hat das Einbeziehen von »schweren Straftaten« auch zur Folge, dass Delikte wie illegales Filesharing unter diese Richtlinie fallen. In Frankreich droht Filesharern bis zu drei Jahren Haft und die Anti-Piraterie-Behörde Hadopi speichert »Verdächtige« in einer entsprechenden Datenbank, damit das 3-Strike-System durchgeführt werden kann. Ein Abgleich der neuen Fluggast-Datenbank mit Straftaten-Datensammlungen wie der Hadopi-Datenbank könnte laut EDRi also dazu führen, dass das Filesharer aus Frankreich am Flughafen zumindest einer weiteren Befragung unterzogen werden und ihren Flug deswegen verpassen - oder sogar ein Flugverbot erhalten.
Die EDRi weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass in Frankreich Filesharing genauso hart bestraft wird wie beispielsweise Totschlag oder Morddrohungen. Entsprechend würden Betroffene tatsächlich in die Kategorie der »schweren Verbrechen mit drei Jahren Strafe der mehr« fallen, die die Richtlinie nennt. Die Bürgerrechtler haben ihren Bericht übrigens absichtlich am 1. April 2015 veröffentlicht. »Wir dachten, die meisten Leute, die das lesen, würden es für einen Aprilscherz halten. Der Witz ist... alles, was Sie gerade gelesen haben, entspricht den Tatsachen«.
Quelle: EDRi
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