Das EU-Parlament hatte die von der EU geplanten Telekommunikations-Regelungen durch einen Zusatz ergänzt, der den Zugang zum Internet als fundamentales Recht einordnete und dessen Einschränkung nur bei außergewöhnlichen Umständen erlaubte.
Zudem wurden genau festgelegte Vorgehensweisen gefordert, die auch effektive Möglichkeiten zum Schutz Betroffener vorsahen. Dieser 138. Zusatz wurde nun gestrichen. Damit ist es den EU-Mitgliedsstaaten erlaubt, Internetnutzern wegen vermeintlicher Urheberrechts-Verstöße auch ohne gerichtlichen Beschluss den Zugang zu sperren.
Einige Länder wie Frankreich haben bereits entsprechende Gesetze beschlossen und sollen entsprechend Druck auf das EU-Parlament ausgeübt haben, wie die BBC meldet.
Internet - EU erlaubt 3-Strikes-Regel
Die EU-Abgeordneten haben auf Druck einiger Länder den Weg für die Sperrung von Internetzugängen freigemacht.
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