Internet-Sperren - Bundespräsident verweigert Unterschrift

Das Gesetz zur Einführung der umstrittenen Internet-Sperren kann nur in Kraft treten, wenn der Bundespräsident es unterschreibt. Doch Horst Köhler hat von der neuen Bundesregierung »ergänzende Informationen« angefordert.

Das Gesetz war noch von der alten Regierung unter Federführung der ehemaligen Bundesfamilienministerin von der Leyen auf den Weg gebracht worden, wurde aber stark kritisiert und als verfassungswidrig bezeichnet. Dennoch verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Gesetz. Die FDP, die nun mit der CDU/CSU die Bundesregierung bildet, gehört jedoch zu den Kritikern.

Das Gesetz kann ohne Unterschrift nicht in Kraft treten, es kann aber auch nicht einfach stillschweigend ignoriert werden, denn es wurde immerhin von Bundesrat und Bundestag beschlossen. Die Anfrage des Bundespräsidenten dürfte daher nach Ansicht von Beobachtern dazu dienen, Zeit zu gewinnen, damit die neue Regierung das Gesetz entsprechend dem neuen Koalitionsvertrag ändern und erneut vorlegen kann.

Ansonsten bliebe der Regierung nur, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Entweder, um das Gesetz als verfassungsgemäß und die Verweigerung der Unterschrift als unrechtmäßig feststellen zu lassen, oder um den Bundespräsidenten anzuklagen, was zur Absetzung führen kann. Diese und die dritte Möglichkeit, die Änderung der Verfassung, benötigen aber eine Zweidrittel-Mehrheit. Das wäre viel Aufwand wegen eines leicht zu umgehenden Stopp-Schilds.

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