Wie Healthland meldet, hat ein Richter in China der Forderung einer Frau nach der Hälfte der virtuellen Besitztümer ihres Noch-Ehemannes nicht entsprochen. Das Paar hatte sich online kennengelernt und anscheinend in der realen Welt weniger gemeinsam als in Online-Spielen.
Alle virtuellen Besitztümer wurden nach der Heirat im Nutzerkonto des Mannes zusammengefasst, der sich nach der Trennung weigerte, davon etwas abzugeben. Der Richter schloss sich der Ansicht an. Zwar konnten sich die beiden scheiden lassen, dabei werden laut Gesetz aber nur »echte Gegenstände« berücksichtigt.
Scheidungsgrund war, dass beide Partner sich gegenseitig vorwarfen, lieber online zu spielen als sich beispielsweise um den Haushalt zu kümmern.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.