Internet - Virtuelle Gegenstände sind scheidungssicher

Virtuelle Gegenstände, die nur in Spielen existieren, müssen zumindest in China bei einer Scheidung nicht geteilt werden.

Wie Healthland meldet, hat ein Richter in China der Forderung einer Frau nach der Hälfte der virtuellen Besitztümer ihres Noch-Ehemannes nicht entsprochen. Das Paar hatte sich online kennengelernt und anscheinend in der realen Welt weniger gemeinsam als in Online-Spielen.

Alle virtuellen Besitztümer wurden nach der Heirat im Nutzerkonto des Mannes zusammengefasst, der sich nach der Trennung weigerte, davon etwas abzugeben. Der Richter schloss sich der Ansicht an. Zwar konnten sich die beiden scheiden lassen, dabei werden laut Gesetz aber nur »echte Gegenstände« berücksichtigt.

Scheidungsgrund war, dass beide Partner sich gegenseitig vorwarfen, lieber online zu spielen als sich beispielsweise um den Haushalt zu kümmern.

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