Kein Routerzwang - Gericht entscheidet gegen 1&1

Das Landgericht Koblenz hat in einem Urteil 1&1 angemahnt, nicht mit einem Trick zu versuchen, Kunden doch einen der eigenen Miet-Router aufzudrängen.

In Deutschland herrscht eigentlich seit 2016 die allgemeine Routerfreiheit. In Deutschland herrscht eigentlich seit 2016 die allgemeine Routerfreiheit.

Der Routerzwang, also die Vorgabe des Internetproviders, nur bestimmte Router zur Nutzung des Internetzugangs zuzulassen, gilt eigentlich seit 2016 als abgeschafft. Damals trat ein Gesetz in Kraft, dass den Anbietern entsprechende Geschäftspraktiken untersagte.

Seitdem gilt die freie Wahl des Routers am Internetanschluss, mit Ausnahmen bei manchen Kabel- und Glsfaseranschlüssen, wo das Modem noch vor der Anschlussdose in der Wohnung des Kunden sitzt.

Allerdings hinderte das 1&1 bislang nicht daran zu versuchen, Kunden mit einem Trick doch noch einen der eigenen Router unterzuschieben.

Doch damit könnte jetzt Schluss sein: Das Landgericht Koblenz gab einer Klage des Dachverbands deutscher Verbraucherzentralen gegen die 1&1 Telefonica statt (via PCGamesHardware).

Klage der Verbraucherzentralen

Die Verbraucherschützer hatten zuvor nach einer erfolglosen Abmahnung gegen 1&1 wegen irreführender Werbung geklagt.

Der Stein des Anstoßes: Will ein Kunde bei 1&1 einen Vertrag für einen Internetzugang online abschließen, leitet ihn der Provider während des Bestellvorgangs auf eine Webseite weiter, auf der er einen der vorgegebenen Router (von kostenlosem Modem bis Mietgerät für 7 Euro im Monat) wählen soll - ohne Auswahl lässt sich der Bestellvorgang nicht fortsetzen.

Das Gericht fasst dazu in der Tatbestandsbeschreibung zusammen:

"Der Kläger trägt vor, die Beklagte führe durch ihre Werbung Verbraucher in die Irre, da sie den unzutreffenden Eindruck vermittle, dass Verbraucher [...] zwingend einen der von der Beklagten angebotenen Router nutzen müsse.

Die Irreführung ergebe sich daraus, dass der Verbraucher auf der maßgeblichen Seite darauf hingewiesen werde, dass er einen der »folgenden DSL-Router benötige« und dass der Bestellvorgang online - unstreitig - nur durch Auswahl eines der genannten Router fortgesetzt werden könne."

Hotline-Anruf für Router-Freiheit

Das Gericht gab dieser Argumentation der Kläger statt und widersprach auch der Argumentation seitens 1&1, dass Verbraucher sich ja über die eingeblendete Telefon-Hotline über die Routerfreiheit informieren könnten.

Sollte 1&1 gegen das Urteil verstoßen, drohen der Firma Ordnungsgeldzahlungen in Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Das Urteil ist allerdings bislang noch nicht rechtskräftig. Außerdem steht 1&1 die Möglichkeit offen, Rechtsmittel einzulegen.

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